06.04.2021, Medienmitteilung

Voraussichtlich stille Wahl für ein Mitglied des Obergerichts

Innert Wahlanmeldefrist wurde nur eine Person vorgeschlagen. Es kommt daher bei der Ergänzungswahl für ein Mitglied des Obergerichts voraussichtlich zur stillen Wahl.

Am Obergericht des Kantons Zug ist Andrea Hager Celdràn per 31. März 2021 als Mitglied zurückgetreten. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat auf den 13. Juni 2021 eine Ergänzungswahl angesetzt (für den Rest der Amtsperiode 2019-2024).

Wahlvorschlag

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Dienstag, 6. April 2021, 12.00 Uhr, abgelaufen (Wahlanmeldeschluss). Innert dieser Frist sind bei der Staatskanzlei folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Staub Aldo, 1984, Richter, Feldhof 28, 6300 Zug, FDP.Die Liberalen Kanton Zug

Feststellung der Gültigkeit der Wahl

Zurzeit ist das Bereinigungsverfahren im Gang. Nach Abschluss dieses Verfahrens (Mittwoch, 14. April 2021, 17.00 Uhr) wird der bereinigte Wahlvorschlag im Amtsblatt publiziert - voraussichtlich am 23. April 2021. Da für die Vakanz nur eine Person vorgeschlagen ist, zeichnet sich für die Ergänzungswahl eine stille Wahl ab (kein Urnengang). In diesem Fall wird der Regierungsrat die vorgeschlagene Person für gewählt erklären, ihr die Wahl mitteilen und die Gewählterklärung im Amtsblatt publizieren. Die Gewählterklärung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahl durch den Kantonsrat. Der Kantonsrat wird die Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahl frühestens am 24. Juni 2021 vornehmen können.

Weitere Informationen

Kontakt

Tobias Moser

Landschreiber
Staatskanzlei

+41 41 728 31 10 tobias.moser@zg.ch