22.02.2023, Information

Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird nicht aufgehoben

Der Bundesrat hat entschieden, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2024 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Weitere Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM.

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