Kantonspauschale Kinderbetreuung
Der Kanton Zug beteiligt sich seit August 2026 mit einer Pauschale an den Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Gesuche können jederzeit eingereicht werden.
Was ist die Kantonspauschale Kinderbetreuung?
Mit der Kantonspauschale beteiligt sich der Kanton Zug an Ihren Betreuungskosten. Sie erhalten 33 Prozent der durchschnittlichen Betreuungstarife für die Betreuung in einer bewilligten Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer gemeldeten Tagesfamilie.
Ihr Einkommen und Vermögen spielen für die Kantonspauschale keine Rolle.
Wer erhält die Kantonspauschale?
Die Erziehungsberechtigten haben Anspruch auf die Kantonspauschale, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Kind wohnt im Kanton Zug.
- Das Kind ist älter als drei Monate.
- Das Kind wird in einer bewilligten Kita oder gemeldeten Tagesfamilie betreut (inner- oder ausserkantonal).
- Alle Erziehungsberechtigten des Kindes sind erwerbstätig oder in einer staatlich geregelten Ausbildung.
- Die Erziehungsberechtigten haben beim Kanton ein vollständiges Gesuch eingereicht.
Wie hoch ist die Kantonspauschale?
Vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027 gelten folgende Beträge:
Die Kantonspauschale in Kitas beträgt pro Kind und Tag:
- Für Kinder über 18 Monate 47.15 Franken
- Für Kinder unter 18 Monate (Babys) 52.60 Franken
Die Kantonspauschale in Tagesfamilien beträgt pro Kind und Stunde:
- Für Kinder über 18 Monate 5.15 Franken
- Für Kinder unter 18 Monate (Babys) 6.65 Franken
Der Gesamtbetrag der Auszahlung wird auf ganze Franken gerundet.
Die Kantonspauschale beträgt 33 Prozent der durchschnittlichen Betreuungstarife von Kitas und Tagesfamilien im Kanton Zug. Der Kanton erhebt diese Durchschnittstarife einmal jährlich und legt jeweils bis Ende März die Beträge der Kantonspauschale für die kommende Gesuchsperiode fest. Die neuen Beträge gelten jeweils ab dem 1. August.
Wann muss ich das Gesuch einreichen?
Sie können Ihr Gesuch jederzeit einreichen. Die Kantonspauschale wird jedoch frühestens ab dem Monat nach der Einreichung des vollständigen Gesuchs gewährt.
Die Kantonspauschale wird für höchstens ein Jahr bezahlt, in der Regel von August bis Juli. Danach reichen Sie ein neues Gesuch ein, wenn Sie die Kantonspauschale weiterhin erhalten möchten.
Wie läuft die Gesuchstellung?
Sie reichen das Gesuch über das Onlineportal Civo ein. Wenn Sie Civo zum ersten Mal nutzen, brauchen Sie zuerst ZUGLOGIN und die eZug-App. Planen Sie dafür einige Tage ein.
Wo wird das Gesuch eingereicht?
Sie reichen Ihr Gesuch online über Civo ein. Auch Änderungen zu einem abgeschlossenen Gesuch sind umgehend über Civo zu melden. Das Onlineportal finden Sie unter:
Brauchen Sie Hilfe bei der Gesuchstellung?
Wir helfen Ihnen bei Schwierigkeiten und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das Gesuch vorbereiten und einreichen können.
Melden Sie sich per Telefon 041 594 22 44 oder E-Mail an kantonspauschale.kinderbetreuung@zg.ch.
Wie wird die Kantonspauschale ausbezahlt?
Die Kantonspauschale wird durch den Kanton direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt.
Betreuung in Kitas
Die Auszahlung an die Erziehungsberechtigten erfolgt in der Regel monatlich im Voraus. Berechnungsgrundlage ist der mit der Kita vereinbarte Betreuungsumfang in Tagen und Halbtagen pro Woche. Die monatliche Auszahlung entspricht dem Betrag der Kantonspauschale multipliziert mit dem vereinbarten Betreuungsumfang und dem Faktor 4 (Monatsumrechnung). Zusätzlich bezogene Betreuungstage können innert drei Monaten nachträglich beantragt werden (Vorlage Betreuungsbestätigung Zusatztag).
Betreuung in Tagesfamilien
Die Auszahlung an die Erziehungsberechtigten erfolgt in der Regel monatlich im Nachhinein. Berechnungsgrundlage sind die effektiv geleisteten Betreuungsstunden der Tagesfamilie. Die Meldung der Stunden erfolgt durch die Tagesfamilien oder Tagesfamilienorganisationen direkt an den Kanton.
Für selbständig erwerbende Tagesfamilien stellt der Kanton die Vorlage „Rapport Betreuungsstunden für Tagesfamilien“ zur Verfügung. Die Rapporte müssen von den Tagesfamilien bis am 8. des Folgemonats eingereicht werden, damit die Auszahlung erfolgen kann. Die Vorlage ist auf Anfrage per Mail kantonspauschale.kinderbetreuung@zg.ch erhältlich.
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