Kantonspauschale Kinderbetreuung

Der Kanton Zug beteiligt sich ab August 2026 mit einer Pauschale an den Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Gesuche können jetzt eingereicht werden.

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Was ist die Kantonspauschale Kinderbetreuung?

Die Kantonspauschale ist ein finanzieller Beitrag des Kantons Zug an die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Die Pauschale entspricht 33 Prozent der durchschnittlichen Betreuungstarife in anerkannten Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesfamilien. Erziehungsberechtigte können die Kantonspauschale unabhängig von der Höhe ihres Einkommens und Vermögens beziehen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wer erhält die Kantonspauschale?

Die Erziehungsberechtigten haben Anspruch auf die Kantonspauschale, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Das Kind wohnt im Kanton Zug.
  • Das Kind ist älter als drei Monate.
  • Das Kind wird in einer bewilligten Kita oder gemeldeten Tagesfamilie betreut (inner- oder ausserkantonal).
  • Alle Erziehungsberechtigten des Kindes sind erwerbstätig oder in einer staatlich geregelten Ausbildung.
  • Die Erziehungsberechtigten haben beim Kanton ein vollständiges Gesuch eingereicht.

Wie hoch ist die Kantonspauschale?

Die Kantonspauschale beträgt 33 Prozent der durchschnittlichen Betreuungstarife in Kitas und Tagesfamilien im Kanton Zug. Der Kanton erhebt diese Durchschnittstarife einmal jährlich und legt bis Ende März die Beträge fest.

 

 

Höhe Kantonspauschale

Periode 1. August 2026 bis 31. Juli 2027

 

Die Kantonspauschale in Kitas beträgt pro Kind und Tag:

  • Für Kinder über 18 Monate                      47.15 Franken                  
  • Für Kinder unter 18 Monate (Babys)       52.60 Franken

 

Die Kantonspauschale in Tagesfamilien beträgt pro Kind und Stunde:

  • Für Kinder über 18 Monate                      5.15 Franken
  • Für Kinder unter 18 Monate (Babys)       6.65 Franken

 

Der Gesamtbetrag der Auszahlung wird auf ganze Franken gerundet.

Ab wann wird die Kantonspauschale ausbezahlt?

Die Kantonspauschale wird per 1. August 2026 eingeführt. Damit die Kantonspauschale geprüft und ausgerichtet werden kann, reichen die Erziehungsberechtigten ein vollständiges Gesuch ein. Gewährt wird die Kantonspauschale ab dem Folgemonat nach der Gesuchstellung. Wer die Kantons-pauschale ab August 2026 beziehen möchte, muss also spätestens im Juli 2026 das vollständige Gesuch einreichen.

 

Die Kantonspauschale wird für maximal ein Jahr gewährt, in der Regel von August bis Juli. Bei weiterem Bedarf ist rechtzeitig ein neues Gesuch einzureichen.

Wie wird die Gesuchstellung vorbereitet?

Vor der ersten Nutzung des Onlineportals Civo ist eine Registrierung bei ZUGLOGIN und eZug erforder-lich. Diese Registrierung ist bereits jetzt möglich und erfolgt in zwei Schritten. Bis alles eingerichtet ist, dauert es ein paar Tage.

 

1. Schritt: Benutzerkonto ZUGLOGIN beantragen 
Das Benutzerkonto kann auf zwei Arten beantragt werden: Auf dem Postweg oder persönlich am Schalter bei einer Registrierungsstelle. Beide Vorgehensweisen sind auf zuglogin.ch beschrieben. 
 

Auf dem Postweg 
Auf der Webseite zuglogin.ch unter dem Titel «Antragstellung» auf «Natürliche Person (schriftlich)» kli-cken. Nach der Eingabe einiger persönlicher Daten kann man das Antragsformular herunterladen. Das ausgefüllte Antragsformular ist auf dem Postweg einzuschicken. Einige Tage später erhält man mit ein-geschriebenem Brief eine Nummer und ein Passwort zugestellt. 
Oder am Schalter 
Auf der Webseite zuglogin.ch unter dem Titel «Antragstellung» auf «Natürliche Person (am Schalter)» klicken und das Antragsformular herunterladen. Mit dem ausgefüllten Antragsformular und dem Pass oder der ID an den Schalter einer ZUGLOGIN-Registrierungsstelle gehen.

2. Schritt: eZug-App einrichten 
Auf der Webseite ezug.ch ist beschrieben, wie man die eZug-App einrichtet: Die eZug-App kann man aus dem Google Play Store oder dem Apple App Store herunterladen. Nach dem Start der eZug-App aktiviert man sie mit der Eingabe der ZUGLOGIN-Nummer und dem Passwort. Bei Fragen zur Registrierung hilft Telefon +41 58 728 91 99 oder das Kontaktformular unter ezug.ch.

3. Schritt: Unterlagen bereitstellen  
Für die Prüfung des Anspruchs auf die Kantonspauschale Kinderbetreuung werden Unterlagen benötigt. Für das Gesuch braucht es deshalb in jedem Fall: 

  • Aktueller schriftlicher Nachweis der Betreuung des Kindes in der Kita oder Tagesfamilie 
  • Aktuelle schriftliche Nachweise zur Erwerbstätigkeit/Ausbildung der Erziehungsberechtigten 
     

Als aktuell gelten in der Regel Nachweise, die nicht älter als sechs Monate alt sind. 
Die nötigen Angaben für die Prüfung des Anspruchs auf die Kantonspauschale Kinderbetreuung sind auf den Vorlagen (Bereich Vorlagen und Merkblatt) ersichtlich.
 

Wie wird das Gesuch eingereicht?

Die Erziehungsberechtigten reichen das Gesuch über das Onlineportal Civo ein. Allfällige Änderungen zur abgeschlossenen Gesucheinreichung sind umgehend über das Onlineportal zu melden.

Für die Gesuchstellung Kantonspauschale sind in jedem Fall folgende Unterlagen notwendig:

  • Aktueller schriftlicher Nachweis der Betreuung des Kindes in der Kita oder Tagesfamilie 
  • Aktuelle schriftliche Nachweise zur Erwerbstätigkeit/Ausbildung der Erziehungsberechtigten

Als aktuell gelten in der Regel Nachweise, die nicht älter als sechs Monate alt sind. Die nötigen Angaben für die Prüfung des Anspruchs auf die Kantonspauschale Kinderbetreuung sind auf den Vorlagen ersichtlich (Vorlage Betreuungsbestätigung, Vorlage Anstellungsbestätigung, Vorlage Ausbildungsbestätigung).


In Ausnahmefällen ist nach Absprache eine Gesuchstellung vor Ort im Kantonalen Sozialamt möglich.

 

Betreuungsgutscheine der Gemeinden
Zusätzlich zur Kantonspauschale besteht unter Umständen auch ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine der Gemeinde. Jede Gemeinde legt die Kriterien selbst fest. Ob ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine besteht, hängt massgeblich vom Einkommen und Vermögen ab. Wir empfehlen, sich vorab bei der Gemeinde zu informieren, ob ein Anspruch besteht und welche Unterlagen notwendig sind.
Wer in Zug, Cham oder Risch wohnt, kann die Kantonspauschale und die Betreuungsgutscheine gleichzeitig über das Onlineportal Civo beantragen.

Über das Onlineportal können Sie Ihr Gesuch für die Kantonspauschale einreichen

Hilfestunden

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Benötigen Sie Unterstützung bei der Gesuchstellung? 

Wir bieten Hilfestunden an und unterstützen Sie Schritt für Schritt beim Einreichen des Gesuchs.

Nächste Hilfestunde
•    Dienstag, 28. Juli 2026, 08:00-09:00 Uhr, Neugasse 2, 6300 Zug

Eine Anmeldung ist erwünscht telefonisch unter 041 594 22 44 oder per E-Mail an kantonspauschale.kinderbetreuung@zg.ch.


Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Folgendes mit
•    Ihren Laptop
•    Ihr Mobiltelefon mit installierter eZug-App
•    Ihr Zuglogin
•    Aktuelle Bestätigungen zur Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit der Eltern
 

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Kantonspauschale wird durch den Kanton direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt.

 

Betreuung in Kindertagesstätten (Kitas)
Die Auszahlung an die Erziehungsberechtigten erfolgt in der Regel monatlich im Voraus. Berechnungsgrundlage ist der mit der Kita vereinbarte Betreuungsumfang in Tagen und Halbtagen pro Woche. Die monatliche Auszahlung entspricht dem Betrag der Kantonspauschale multipliziert mit dem vereinbarten Betreuungsumfang und dem Faktor 4 (Monatsumrechnung). Zusätzlich bezogene Betreuungstage können innert drei Monaten nachträglich beantragt werden.

 

Betreuung in Tagesfamilien
Die Auszahlung an die Erziehungsberechtigten erfolgt in der Regel monatlich im Nachhinein. Berechnungsgrundlage sind die effektiv geleisteten Betreuungsstunden der Tagesfamilie. Die Meldung der Stunden erfolgt durch die Tagesfamilien oder Tagesfamilienorganisationen direkt an den Kanton.

Fragen und Antworten

Weitere Fragen?

Dossiers

Auf dem Bild sieht man erwachsene Personen bei der Kinderbetreuung. Eine erwachsene Person hält ein Baby auf dem Arm. Ein Kleinkind spielt mit Klötzen. Ein Kind sitzt an einem Schreibtisch und macht Hausaufgaben. Dabei bekommt es Unterstützung von einer erwachsenen Person.
Der Kanton Zug verfügt über ein umfassendes familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschul- und im Schulalter.

Kontakt

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