Kantonspauschale Kinderbetreuung

Der Kanton Zug beteiligt sich künftig mit einer Pauschale an den Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Gesuche können voraussichtlich ab Sommer 2026 eingereicht werden.

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Fragen und Antworten

Damit die familienergänzende Kinderbetreuung für Erziehungsberechtigte weniger kostet, beteiligt sich der Kanton Zug künftig mit einem Pauschalbeitrag. Voraussetzung dafür ist, dass:

  • das Kind im Kanton Zug wohnt,
  • das Kind älter als drei Monate ist,
  • das Kind in einer bewilligten Kita oder Tagesfamilie betreut wird,
  • die Erziehungsberechtigten berufstätig oder in Ausbildung sind,
  • ein vollständiges Gesuch beim Kanton eingereicht und bewilligt wurde.

Die Kantonspauschale wird zwischen 25 und 35 Prozent der durchschnittlichen Betreuungstarife betragen. Über die genaue Höhe, die Gesuchstellung und den Zeitpunkt entscheidet der Regierungsrat voraussichtlich Anfang 2026.

Fragen zur Kantonspauschale

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