Kinderbetreuung

Der Kanton Zug verfügt über ein umfassendes familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschul- und im Schulalter.

Auf dem Bild sieht man erwachsene Personen bei der Kinderbetreuung. Eine erwachsene Person hält ein Baby auf dem Arm. Ein Kleinkind spielt mit Klötzen. Ein Kind sitzt an einem Schreibtisch und macht Hausaufgaben. Dabei bekommt es Unterstützung von einer erwachsenen Person.

Kinderbetreuung finden

Im Kanton Zug gibt es ein breites familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschul- und Schulalter. Die bestehenden Angebote finden Sie auf der Kinderbetreuungsseite. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Wohngemeinde.

 

Tipps für die Wahl eines passenden Kinderbetreuungsangebots
Verband Kinderbetreuung Schweiz, nützliche Links für Eltern
Unterstützung für Familien in schwierigen Lebenslagen

Kinderbetreuung finanzieren

Kantonspauschale

Damit die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung für Erziehungsberechtigte sinken, beteiligt sich der Kanton Zug ab August 2026 mit einem Pauschalbeitrag an den Kosten für Kitas und Tagesfamilien. Voraussetzung dafür ist, dass:

  • das Kind im Kanton Zug wohnt,
  • das Kind älter als drei Monate ist,
  • das Kind in einer bewilligten Kita oder gemeldeten Tagesfamilie betreut wird,
  • alle Erziehungsberechtigten des Kindes berufstätig oder in Ausbildung sind,
  • ein vollständiges Gesuch beim Kanton eingereicht und bewilligt wurde.

Die Kantonspauschale entspricht 33 Prozent der durchschnittlichen Betreuungstarife. Sie ist nicht vom Einkommen oder vom Vermögen abhängig.

 

 

Betreuungsgutscheine

Künftig gibt es in allen Zuger Gemeinden das System der Betreuungsgutscheine für Eltern. Diese reduzieren die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung. Sie sind in der Regel abhängig von Einkommen und Vermögen. Betreuungsgutscheine können mit der Kantonspauschale kombiniert werden. Die Wohngemeinde informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuungsgutschein ausgestellt wird.

Kanton Zug übernimmt rund ein Drittel der Kinderbetreuungskosten

Rechtsgrundlagen

Folgende Rechtsgrundlagen sind massgebend für die Tätigkeit des Kantons im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung:

Fachinformationen Kinderbetreuung

Das Kantonale Sozialamt unterstützt und berät die Einwohnergemeinden bei der Umsetzung des kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes. Die zuständigen Stellen der Gemeinden beaufsichtigen und bewilligen Kitas, schulergänzende Betreuungsangebote und Tagesfamilien. Sie überprüfen zudem regelmässig, ob die gesetzlichen Qualitätsstandards eingehalten werden.

Annette Tschudin

Fachverantwortliche
Neugasse 2
6301 Zug

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