Kinderbetreuung
Der Kanton Zug verfügt über ein umfassendes familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschul- und im Schulalter.
Kinderbetreuung finden
Im Kanton Zug gibt es ein umfassendes familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschul- und im Schulalter. Die bestehenden Angebote finden Sie auf der Kinderbetreuungsseite. Für Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde.
Kinderbetreuung finanzieren
Der Kanton Zug beteiligt sich in Zukunft mit einer Pauschale an den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung in einer bewilligten Kita oder gemeldeten Tagesfamilie. Dies hat der Kantonsrat Anfang 2025 beschlossen. Diese Pauschale wird zwischen 25% und 35% der durchschnittlichen Betreuungstarife entsprechen. Alle Eltern, deren Kinder im Vorschulalter im Kanton Zug wohnen, werden diese Pauschale beantragen können, wenn sie berufstätig oder in Ausbildung sind und deshalb einen Betreuungsplatz haben. Über die genaue Höhe, die Antragstellung und den Zeitpunkt wird der Regierungsrat voraussichtlich noch 2025 entscheiden.
Mit dieser Pauschale wird der Kanton Zug einen substanziellen Beitrag an die Kinderbetreuungskosten von Eltern leisten, die beide berufstätig oder in Ausbildung sind.
Die Gemeinden und die Stadt Zug nehmen auch künftig Anträge von Eltern entgegen, deren Kinder in einer bewilligten Kita oder gemeldeten Tagesfamilie betreut werden (Betreuungsgutscheine oder subventionierte Betreuungsplätze). In Zukunft werden alle Zuger Gemeinden das System der Betreuungsgutscheine einführen. Dabei handelt es sich nicht um eine Pauschale, sondern um eine einkommens- und vermögensabhängige Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuungskosten. Betreuungsgutscheine und Kantonspauschale können miteinander kombiniert werden.
Rechtsgrundlagen
Folgende Rechtsgrundlagen sind massgebend für Tätigkeit des Kantons im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung:
Fachinformationen Kinderbetreuung
Das Kantonale Sozialamt berät und unterstützt die Einwohnergemeinden bei der Umsetzung der Aufgaben, die ihnen aus dem kantonalen Kinderbetreuungsgesetz erwachsen. Die zuständigen Stellen der Einwohnergemeinden beaufsichtigen und bewilligen Kindertagesstätten (Kitas) und beaufsichtigen Angebote der schulergänzenden Betreuung und Tagesfamilien. Sie überprüfen die rechtlich verbindlichen Qualitätsstandards regelmässig.
