Stationär wohnen, arbeiten, sich beschäftigen
Viele Menschen mit oder ohne Behinderung fühlen sich in einer Institution am richtigen Ort, weil sie mehr Betreuung brauchen, als im privaten Bereich angeboten werden kann.
Erwachsene mit Behinderung
Sie können sich aussuchen, ob Sie zum Beispiel auf einem Bauernhof wohnen und arbeiten möchten oder in Institutionen. Es gibt verschiedene Angebote im Kanton Zug. Sie können auch ausserkantonale Institutionen in Anspruch nehmen. Das neue Gesetz LBBG schafft weitere Möglichkeiten.
Integration in die Arbeitswelt in verschiedenen Formen. Zum Beispiel geschützte Arbeitsplätze sowie Angebote im Bereich der beruflichen Eingliederung in den ersten Arbeistmarkt.
Die Stiftung Eichholz bietet Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung Wohn- und Arbeitsraum.
Die Kunstwerkstatt an der Lorze ist ein Zentrum für künstlerisch begabte und aktive Menschen aus der Zentralschweiz, die gesundheitlich bedingt auf einen unterstützenden Rahmen angewiesen sind. Das Angebot richtet sich an Menschen mit psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen.
Begleitung und Unterstützung von Menschen mit einer kognitiven oder mehrfachen Beeinträchtigung.
Kompetenzzentrum für Begleitung und Betreuung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen mit Angeboten in den Bereichen Wohnen und Beschäftigung mit unterschiedlichem Betreuungsgrad.
Wohnen für 13 Personen mit Behinderung in zwei Wohngruppen sowie Tagesstruktur für 22 Personen mit Behinderung in verschiedenen Ateliers. Zudem gibt es zwei geschützte Arbeitsplätze.
Wohnen und Arbeiten auf dem Bauernhof
Geschützte Ausbildungs-, Arbeits- und Wohnplätze für Menschen mit einer Lernschwäche, einer kognitiven Behinderung oder einer psychischen Beeinträchtigung.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Das Amt für gemeindliche Schulen der Direktion für Bildung und Kultur ist zuständig für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die eine geeignete Förderung, Schule oder einen Platz in einem Internat suchen.
Kinder und Jugendliche ohne Behinderung
Manchmal braucht es aus familiären oder sozialen Gründen vorübergehend oder langfristig eine stationäre Betreuung für Kinder und Jugendliche. Diese können sie in einem Kinder- und Jugendheim oder bei Pflegefamilien erhalten.
Pflegefamilien
Sie finden auf der Website der KESB Informationen zu einzelnen Pflegefamilien. Pflegefamilien, die einer Familienplatzierungsorganisation angeschlossen sind, sowie sozialpädagogische Pflegefamilien sind in der Zuständigkeit der Abteilung Behinderung und Betreuungsleistungen.
Personen mit suchtbedingten Problemen
Für das Thema Sucht und die Finanzierung von entsprechenden Angeboten sind im Kanton Zug die Gesundheitsdirektion und/oder die Gemeinden zuständig.