Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)

Zugerinnen und Zuger mit Behinderung sollen möglichst selbstbestimmt leben. Das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) ermöglicht ambulante Leistungen und bringt im stationären Bereich eine zeitgemässe Finanzierung.

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