Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
Zugerinnen und Zuger mit Behinderung sollen möglichst selbstbestimmt leben. Das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) ermöglicht ambulante Leistungen und bringt im stationären Bereich eine zeitgemässe Finanzierung.
Anhörung zu Verordnung LBBV
Der Regierungsrat hat ja zum Entwurf der Verordnung LBBV gesagt. Die Verordnung zum Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) regelt die Details. Nach der ersten Lesung im Regierungsrat findet am 18. September 2023 eine öffentliche Anhörung zur Verordnung statt. Anmerkung zur Barrierefreiheit: Der Raum ist barrierefrei zugänglich. Besonderen Bedarf wie Übersetzung in Gebärdensprache bitte frühzeitig anmelden an info.dis@zg.ch. Alle Details zur Anhörung und zur Verordnung finden Sie unter Vernehmlassungen.
Kantonsrat genehmigt LBBG
Der Kantonsrat hat das LBBG gutgeheissen. Der Kanton Zug bekommt somit ein zeitgemässes Gesetz für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.
Das neue Gesetz soll auf Anfang 2024 in Kraft treten. Die Menschen mit Behinderung können somit bald von mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit profitieren.
Dank dem wegweisenden Gesetz sollen künftig Menschen statt Einrichtungen im Zentrum stehen. Menschen mit Behinderung können dank dem LBBG vermehrt zwischen ambulanter und stationärer Betreuung wählen. Ein Aktionsplan des Regierungsrats zur Behindertengleichstellung und eine dafür zuständige Stelle in der Verwaltung sollen die Gleichstellung fördern.
Regierungsrat Andreas Hostettler sagt: «Die Gesetzesrevision bringt mehr Chancengerechtigkeit für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung. Sie sollen mit der nötigen Unterstützung in der Mitte der Gesellschaft leben können.»
Assistenzleistungen durch Privatpersonen sollen neben ambulanten Fachleistungen entschädigt werden. Bevor eine Person mit Behinderung Leistungen beanspruchen kann, wird gemeinsam mit ihr abgeklärt, was sie individuell braucht. Eine unabhängige Bedarfsabklärungsstelle ist zukünftig dafür zuständig. Diese wird in den nächsten Jahren aufgebaut.
Das LBBG bringt im stationären Bereich eine zeitgemässe Finanzierung: Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen erhalten mit IBB (individueller Betreuungsbedarf) ein bedarfsorientiertes Abgeltungsmodell.
Projekt InBeZug: Zeitgemässe Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung
Das Kantonale Sozialamt hat im Auftrag der Regierung das Projekt InBeZug realisiert. Die Revision des SEG hat danach begonnen. Das Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung im Kanton Zug soll verbessert werden. Ihre Selbständigkeit, Teilhabe und Eigenverantwortung sollen gestärkt werden. Die Kantonsfinanzen sollen auch gezielter und wirkungsvoller eingesetzt werden.
Der Name InBeZug steht für: «Individuelle und bedarfsabhängige Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung».
Personen statt Pauschalen: Die Unterstützungsleistungen sollen sich am Bedarf der einzelnen Menschen mit Behinderung orientieren.
Wohnen, wo man sich daheim fühlt: Alle Menschen mit Behinderung sollen entscheiden können, ob sie zu Hause oder in einer sozialen Einrichtung wohnen möchten.
Behindertenrechte stärken: Der Kanton Zug hat mit dem Projekt einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention gemacht.
InBeZug hat einbezogen: Menschen mit Behinderung, soziale Einrichtungen und Organisationen des Behindertenbereichs haben am Projekt mitgewirkt.
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