Zuger Behindertenpolitik
Die zweite Zuger Inklusive Landsgemeinde vom 18. Juni 2026 war ein erfolgreicher Anlass und setzte wichtige Impulse für mehr berufliche Inklusion. Die Aufzeichnung der Veranstaltung und der Voten ist im Livestream-Archiv verfügbar.

Aktionstage Behindertenrechte
Ausblick
Vom 24. Mai bis am 7. Juni finden unter dem Motto «Zukunft Inklusion – Gemeinsam an die Arbeit» Aktionstage statt.
Die Aktionstage 2027 stehen schweizweit unter dem Schwerpunkt Arbeit und Arbeitsmarktintegration. Ziel ist es, die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen sichtbar zu machen und gemeinsam mit Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft Lösungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt aufzuzeigen.
Machen Sie mit
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Inklusive Landsgemeinde
Erfolgreiche zweite Inklusive Landsgemeinde - Aufzeichnung Livestream
Am 18. Juni 2026 fand die zweite Zuger Inklusive Landsgemeinde unter dem Motto «Arbeit im Fokus, Inklusion im Zentrum» statt. Menschen mit Behinderungen brachten ihre Erfahrungen ein und präsentierten drei konkrete Vorschläge zur Stärkung der beruflichen Inklusion.
Im Fokus standen finanzielle Anreize für Arbeitgebende, eine bessere Unterstützung bei der Stellensuche sowie die Vorbildrolle von Kanton und Gemeinden. Anschliessend nahmen Kantonsrätinnen und Kantonsräte aller Fraktionen zu den Anliegen Stellung.
Die Aufzeichnung mit den Anliegen und Voten der Teilnehmenden sowie der Kantonsrätinnen und Kantonsräte ist im Livestream verfügbar.
Beauftragte Behindertenrechte
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dafür braucht es geeignete Rahmenbedingungen und den Abbau bestehender Barrieren.
Die Beauftragte für Behindertenrechte informiert und berät zu Fragen der Gleichstellung und Inklusion. Gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und weiteren Beteiligten entwickelt sie Massnahmen, um die Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen zu verbessern und die Behindertenrechte im Kanton Zug weiter umzusetzen.

Selbstbestimmtes Leben
Als Mensch mit Behinderung sollen Sie mehr Wahlmöglichkeiten haben und selbstbestimmter leben können.
- Wollen Sie privat oder in einem Heim wohnen?
- Wollen Sie auf dem 1. oder 2. Arbeitsmarkt arbeiten?
- Wollen Sie von Fachpersonen oder Privatpersonen ambulant unterstützt werden?
- Wollen Sie in Ihrer stationären Einrichtung mitbestimmen?
- Wollen Sie, dass Ihre Anliegen von der Politik gehört werden?
Das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) bietet Ihnen seit 2024 mehr Möglichkeiten.
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Konzepte und Berichte
Die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit hat untersucht, wie die Situation bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung mit erhöhtem Pflegebedarf ist, was für Weiterentwicklungsbedarfe sowie Optimierungsmöglichkeiten an der Schnittstelle von Behinderung und Pflege bestehen.
Das Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik wurde anlässlich einer Tagung von Selbstvertretenden und Fachleuten aller Kantone in Zug verabschiedet. Es soll unser Handeln antreiben.
Mit der Bedarfsanalyse- und Angebotsplanung plant der Kanton Zug das bedarfsgerechte Angebot an Unterstützungleistungen für Menschen mit Behinderung innerhalb des Kantons.
Mit dem Rahmenkonzept koordinieren die Zentralschweizer Kantone die Behindertenpolitik über die Kantonsgrenzen hinaus.
Links
Hier finden Sie rechtliche Grundlagen zu Behinderung und Betreuungsleistungen sowie weitere nützliche Links.
- Kantonsratsvorlage Gesetz über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
- Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG)
- Bundesgesetz über die Benachteiligung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG)
- Eidg. Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
- Vernehmlassungsvorlage Verordnung über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV)
UN-Konventionen
Unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (UN) gibt es verschiedene Übereinkommen mit einer Anzahl Ländern. Die Schweiz ist der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) 1997 und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2014 beigetreten. Damit verpflichtet sie sich, die in den Konventionen aufgeführten Standards einzuhalten. Regelmässig schreibt der Bundesrat einen Bericht, wie die Umsetzung der Minimalstandards in der Vergangenheit war:
- Wo haben Verbesserungen stattgefunden?
- Wo gibt es noch Handlungsbedarf?