11.11.2022, Medienmitteilung

Richtplan zur Mobilität soll angepasst werden

Die überarbeiteten Resultate der Vernehmlassung zur Anpassung des Richtplans im Bereich des Verkehrs liegen vor. Die Regierung hat nun die Leitlinien der Mobilität formuliert, setzt die beiden Tunnelprojekte in Zug und Unterägeri fest und beantragt einen entsprechenden Rahmenkredit.

Der Kanton Zug passt das Kapitel «Verkehr» des kantonalen Richtplans an. Die entsprechenden Anpassungen in den Kapiteln «G Grundsätze» und «M Mobilität» lagen von April bis Juni 2021 öffentlich auf. Rund 65 Stellungnahmen sind dabei eingegangen. Die Inhalte der Eingaben waren sehr differenziert. Die Baudirektion überarbeitete in der Folge die Inhalte umfassend. In der nun vorliegenden Anpassung des Richtplans zur Mobilität wird die ganze Mobilitätskette berücksichtigt. Neben der Infrastruktur zieht der Regierungsrat auch den Menschen mit seinen Verhaltensweisen, die Digitalisierung und die Steuerung der Mobilität ein. Die Inhalte des Kapitels «Mobilität» entstanden in einem politisch breit abgestützten Prozess. Gemeinden, Parteien, Organisationen, Expertinnen und Experten, Nachbarkantone und verschiedene Bundesstellen wirkten im Rahmen von Workshops aktiv mit. «Es war ein hartes Stück Arbeit, die verschiedenen Ansprüche bei der Mobilität zu bündeln», erklärt Baudirektor Florian Weber.

Anpassung des Richtplans zur Mobilität

Die nun zur Diskussion stehenden Kernsätze fördern unter anderem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, vorausschauende Projektierungen und die flächeneffiziente Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen. Ziel der vorgeschlagenen Handlungen sind attraktive Ortszentren und das Brechen der Verkehrsspitzen und damit insgesamt eine für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer angenehmere Verkehrsabwicklung. Der Verkehrsfluss bleibt durch digitale Steuerung und durch neue Umfahrungen gewährleistet. Sowohl der Velo- und Fussverkehr als auch der öffentliche Verkehr werden gestärkt, was zu einer Reduktion des CO2-​Verbrauchs beiträgt.

Antrag für einen Rahmenkredit

Verschiedene Eingaben forderten während besagter Vernehmlassung die Aufnahme von einfachen Umfahrungen in Unterägeri und Zug. Gestützt darauf wurde beschlossen, für diese beiden Projekte eine weitere Anpassung des Richtplans öffentlich aufzulegen. Die Umfahrungen Unterägeri und Zug lagen vom März bis Mai 2022 öffentlich auf. Aufgrund der klaren Rückmeldungen in der Mitwirkung schlägt der Regierungsrat nun vor, die beiden Umfahrungen im Rahmen der Anpassungen zur Mobilität im kantonalen Richtplan festzusetzen. Gleichzeitig unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Rahmenkredit von rund 990 Millionen Franken inklusive einer Reserve von rund 47 Millionen Franken für die Realisierung der beiden Projekte. Nach den Beratungen in den kantonsrätlichen Kommissionen Raum, Umwelt und Verkehr, Tiefbau und Gewässer sowie in der Staatswirtschaftskommission wird das Geschäft im Kantonsrat voraussichtlich noch vor den Sommerferien 2023 behandelt.

Umfahrung Unterägeri

Der Gemeinderat Unterägeri stellte im Rahmen seiner Arbeiten für die Ortsplanungsrevision fest, dass die bisher im Richtplan eingetragenen Varianten einer Umfahrung seine weitere Entwicklung blockierten. Er beantragte deshalb bei der Baudirektion, auf den Zentrumsanschluss zu verzichten. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Bestvariante für die Umfahrung Unterägeri im Richtplan festzusetzen. Als Bestvariante zeigte sich die lange «Variante N+» mit einem 1808 Meter langen Tunnel (Abbildung). Baudirektor Weber ist sich sicher, «dass die nun vorliegende Variante am meisten Vorteile auf sich vereint». Ähnlich argumentiert der Unterägerer Gemeindepräsident Fridolin Bossard: «Die nun vorliegende Variante ist die zentrale Chance für die räumliche Weiterentwicklung von Unterägeri», und Bossard ergänzt: «Diese Variante wird von der Bevölkerung in Unterägeri voll und ganz mitgetragen». Für diese Variante erarbeitete die Baudirektion in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Unterägeri ein Generelles Projekt, das als Grundlage dient, beim Kantonsrat den Rahmenkredit beantragen zu können. Die Kosten für den Bau der Umfahrung Unterägeri liegen bei rund 275 Millionen Franken (Preisstand Oktober 2021 inklusive 7,7 Prozent Mehrwertsteuer).

Umfahrung Zug

Ende 2021 beantragten der Zuger Stadtrat und ein kantonsrätliches Postulat, einen einfachen Zentrumstunnel zwischen Arther-​ und Gubelstrasse als langfristigen Pfeiler der kantonalen Verkehrspolitik vorzusehen. Die Baudirektion nahm in Zusammenarbeit mit der Stadt Zug diese Anträge zum Anlass, die Aufnahme der Umfahrung Zug im Richtplan auszuarbeiten. Die zur Auswahl stehenden Varianten waren Teil des Variantenfächers des Stadttunnels Zug. Aus einer vertieften Variantenbeurteilung ging die «Variante 61» als Bestvariante hervor (Abbildung). Diese weist einen 1953 Meter langen Tunnel zwischen den Anschlüssen Artherstrasse und Gubelstrasse im Bereich des Gubellochs auf. Für Baudirektor Florian Weber ist klar: «Mit der Variante 61 sind die Eingriffe ins Stadtgefüge klein und die Entlastung des Stadtzentrums gross. Der Tunnel hat seinen Preis, aber wir müssen jetzt die Chance packen, das Stadtzuger Zentrum endlich vom Durchgangsverkehr zu befreien.» Das ausgearbeitete Generelle Projekt dient ebenfalls als Grundlage, um beim Kantonsrat den Rahmenkredit beantragen zu können. Die Kosten für den Bau der Umfahrung Zug liegen bei rund 668 Millionen Franken (Preisstand Oktober 2021 inklusive 7,7 % Mehrwertsteuer). Stadträtin und Bauvorsteherin Eliane Birchmeier zeigt sich zufrieden: «Die Anliegen der Stadt Zug sind eingeflossen und der Zuger Stadtrat steht geschlossen hinter diesem Projekt. Selbstverständlich ist der Weg noch lang, bis die Autos im Tunnel verschwinden, aber der Zuger Regierungsrat stellte nun die Ampel auf Grün.»

Legenden
- Die lange «Variante N+» der Umfahrung Unterägeri wird in der Vernehmlassung favorisiert.

- Eine Mehrheit spricht sich für die «Variante 61» der Umfahrung Zug aus.

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter der Baudirektion
Baudirektion

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