14.12.2022, Medienmitteilung

Infos des Regierungsrats

Das sind die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat: Beiträge aus dem Lotteriefonds, Vernehmlassungen, Jubiläen und weitere kleinere Geschäfte.

Leistungs- und Subventionsvereinbarungen genehmigt

Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarungen mit den sozialen Einrichtungen (Verein ConSol – Berufliche Perspektiven, Stiftung Maihof, Stiftung Phönix Zug, Stiftung Eichholz, Verein Wohn- und Werkheim Schmetterling, Stiftung zuwebe und Stiftung Pflegezentrum Baar, Atrium) für die Jahre 2023-2025 genehmigt. Neben diesen stationären werden zu-nehmend ambulante Unterstützungsleistungen nachgefragt und angeboten. Auch die Sub-ventionsvereinbarungen mit Pro Infirmis, Profil - Arbeit & Handicap, insieme Cerebral Zug und TIXI ZUG wurden wieder abgeschlossen. Die jährlichen Kantonsbeiträge belaufen sich auf 32,5 Mio. Franken bis 34,2 Mio. Franken. Mehr als 1000 Menschen mit Behinderung beziehen Leistungen von Zuger Einrichtungen und Organisationen.

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Stefan Ziegler, Leiter Kantonales Sozialamt

T +41 41 728 31 74, stefan.ziegler@zg.ch

Kanton Zug unterstützt das Eidgenössische Jodlerfest 2023 in Zug

Der Kanton Zug unterstützt den Verein «Eidgenössisches Jodlerfest 2023 Zug» mit einem Beitrag aus dem Lotteriefonds in der Höhe von 500 000 Franken à fonds perdu und maximal 250 000 Franken als Defizitdeckungsgarantie. Das Eidgenössische Jodlerfest wird alle 3 Jahre durchgeführt und findet 2023 das erste Mal in Zug statt. Unter dem Motto «traditionell – überraschend – vielseitig» wird 3 Tage lang musiziert, gesungen und die Fahnen geschwungen. Die Zuger Bevölkerung und Gäste aus der ganzen Schweiz sind zu verschiedenen öffentlichen Anlässen eingeladen. Am musikalischen Grossanlass mit Fest-charakter werden jeweils etwa 15 000 Mitwirkende und 100 000 – 150 000 Besuchende er-wartet.

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Regierungsrat Florian Weber, Baudirektor

T +41 41 728 53 01, florian.weber@zg.ch

Beitrag für das Projekt ComPaxion - transkulturelles psychosoziales Counseling für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund

Der Regierungsrat unterstützt das Projekt ComPaxion des Vereins Paxion, psychosozialer Support für Geflüchtete für die Jahre 2023 bis 2025 mit einem Beitrag von 100 000 Fran-ken aus dem Lotteriefonds. Das Projekt ComPaxion ermöglicht den Zugang zu nieder-schwelliger psychosozialer Beratung für Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in deren Herkunftssprachen.

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Stefan Ziegler, Leiter Kantonales Sozialamt

T +41 41 728 31 74, stefan.ziegler@zg.ch

Höhere Beiträge an den Switzerland Innovation Park Central

Der Switzerland Innovation Park Central in Rotkreuz ist u.a. aufgrund des deutlichen Mit-gliederwachstums erfolgreich unterwegs, doch benötigt er insbesondere für den Ausbau seiner Aktivitäten mehr finanzielle Mittel. Er erhält mit einem Anteil von rund 10 Prozent deutlich weniger finanzielle Mittel als die übrigen Innovationsparks der Schweiz. Der Regie-rungsrat spricht dem Verein Switzerland Innovation Park Central für die Jahre 2024 bis 2028 einen jährlichen Standortbeitrag von 60 000 Franken zu. Zudem beteiligt er sich am Ausbau des Clusters «Building & Energy» in den zukunftsträchtigen Bereichen Bau und Energie mit einem jährlichen Beitrag von 100 000 Franken für die Jahre 2023 bis 2028.

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Statthalterin Silvia Thalmann-Gut, Volkswirtschaftsdirektorin

T +41 41 728 55 01, silvia.thalmann@zg.ch

Subventionsvereinbarung für Schuldenberatung, Budgetberatung und Schuldenprä-vention genehmigt

Die Zuger Regierung hat die Subventionsvereinbarung für die Jahre 2023-2025 mit der Re-formierten Kirche Kanton Zug für die Schuldenberatung, Budgetberatung und Schuldenprä-vention genehmigt. Diese ist der Beratungsstelle «Triangel» angegliedert und wird von der Kirche seit 1997 betrieben. Es ist die einzige Institution im Kanton, die eine qualifizierte und kostenlose Schuldenberatung anbietet. Zuweisende Stellen sind unter anderem Sozial-dienste und Betreibungsämter. Die Nachfrage nach Beratungsgesprächen ist gross.

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Claudia Schwager, Abteilungsleiterin Kantonales Sozialamt

Tel +41 41 728 31 75, claudia.schwager@zg.ch

Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs mit dem Grundbuchamt

Der Regierungsrat hat eine Änderung der IT-Grundbuch-Verordnung beschlossen, um den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt zu ermöglichen. Damit werden künftig Eingaben an das Grundbuchamt auf elektronischem Weg möglich sein. Ausserdem wird neu die Ausübung der unmittelbaren Aufsicht des Grundbuchs durch das Grundbuch- und Notariatsinspektorat in die Verordnung aufgenommen. Die Änderungen müssen vom Bund genehmigt werden und werden am Tage nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft treten.

Kontakt

Markus Hess, Leiter Amt für Grundbuch und Geoinformation

T +41 41 728 56 01, markus.hess@zg.ch

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