15.12.2022, Medienmitteilung
Lohnvergleich der Zuger Verwaltung: Lohngleichheit ist gewährleistet
Der Kanton hat die Löhne seiner Mitarbeitenden auf nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern überprüft. Die vom Personalamt durchgeführte und von der Finanzkontrolle des Kantons Zug formell überprüfte Analyse hat ergeben, dass die Lohngleichheit beim Verwaltungspersonal und den kantonalen Lehrpersonen gewährleistet ist.
Wie alle Arbeitgebenden mit mehr als 100 Mitarbeitenden, war auch die Zuger Verwaltung gemäss dem Gleichstellungsgesetz (GlG) verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Diese wurde mit dem Statistikinstrument des Bundes (Logib) nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt. Dieses Instrument berechnet, wie sich lohnrelevante Faktoren wie beispielsweise die Ausbildung, das Alter, das Anforderungsniveau und die Funktion auf den Lohn auswirken. Als weitere Variable wird das Geschlecht miteinbezogen. Wenn diese Variable keinen Einfluss auf den Lohn hat, liegt kein Hinweis auf eine geschlechterspezifische Diskriminierung vor. Um den Einfluss möglicher organisationsspezifischer diskriminierungsfreier Faktoren zu berücksichtigen, lässt das Instrument eine Toleranzschwelle von fünf Prozent zu.