15.12.2022, Medienmitteilung

Lohnvergleich der Zuger Verwaltung: Lohngleichheit ist gewährleistet

Der Kanton hat die Löhne seiner Mitarbeitenden auf nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern überprüft. Die vom Personalamt durchgeführte und von der Finanzkontrolle des Kantons Zug formell überprüfte Analyse hat ergeben, dass die Lohngleichheit beim Verwaltungspersonal und den kantonalen Lehrpersonen gewährleistet ist.

Wie alle Arbeitgebenden mit mehr als 100 Mitarbeitenden, war auch die Zuger Verwaltung gemäss dem Gleichstellungsgesetz (GlG) verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Diese wurde mit dem Statistikinstrument des Bundes (Logib) nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt. Dieses Instrument berechnet, wie sich lohnrelevante Faktoren wie beispielsweise die Ausbildung, das Alter, das Anforderungsniveau und die Funktion auf den Lohn auswirken. Als weitere Variable wird das Geschlecht miteinbezogen. Wenn diese Variable keinen Einfluss auf den Lohn hat, liegt kein Hinweis auf eine geschlechterspezifische Diskriminierung vor. Um den Einfluss möglicher organisationsspezifischer diskriminierungsfreier Faktoren zu berücksichtigen, lässt das Instrument eine Toleranzschwelle von fünf Prozent zu.

Heinz Tännler bemerkt: «Es freut mich, dass die unerklärte Lohndifferenz in der Zuger Verwaltung unter dem vom Bund definierten Toleranzwert von fünf Prozent liegt. Somit liegt keine systematische Lohndiskriminierung vor. Das Ergebnis bestätigt die Bestrebungen, unsere Mitarbeitenden korrekt und fair zu entlöhnen.»
Die Thematik ist für die Finanzdirektion mit dieser Gesamtbetrachtung grundsätzlich abgeschlossen. Aus den Auswertungen geht jedoch hervor, dass die Datenqualität z. B. beim Aushilfspersonal noch optimiert werden kann. Dies wird in den nächsten Monaten an die Hand genommen. Im Rahmen der vom Kantonsrat beschlossenen Personalgesetzrevision wird zudem per 1. Januar 2024 ein neues Lohnsystem mit Referenzfunktionen, Lohnbändern und Einreihungsplan eingeführt, welches die Transparenz und Nachvollziehbarkeit (gleiche Anforderungen = gleiches Lohnband) der eigenen Lohneinreihung für die Mitarbeitenden substanziell verbessern wird.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch