08.02.2022, Medienmitteilung

Zuger Teilnahme am Härtefallprogramm 2022

Vor dem Hintergrund der neuen Härtefallverordnung des Bundes und der in Aussicht gestellten massiven Lockerung der Corona bedingten Einschränkungen evaluiert der Regierungsrat des Kantons Zug derzeit eine Teilnahme am Härtefallprogramm 2022 des Bundes. Über das weitere Vorgehen wird er am 23. Februar 2022 informieren.

Über das Zuger Härtefallprogramm wurden 2021 rund 115 Millionen Franken an Unternehmen ausbezahlt. Im Januar 2022 erfolgte eine Nachzahlung von rund 5 Millionen Franken an Unternehmen, die hauptsächlich Ende 2021 immer noch unter massiven Umsatzeinbussen litten. Damit konnte den Härtefällen aufgrund Corona bedingter Einschränkungen der Wirtschaft für die Jahre 2020 und 2021 Rechnung getragen werden. Für ein allfälliges Härtefallprogramm 2022 hat der Bund inzwischen die Rahmenbedingungen definiert, gleichzeitig aber auch eine massive Lockerung oder gar Aufhebung der Einschränkungen per 17. Februar 2022 in Aussicht gestellt. Vor diesem Hintergrund prüft nun der Zuger Regierungsrat, inwiefern ein Zuger Härtefallprogramm 2022 das abgeschlossene Programm von 2021 ergänzen soll.

Lockerungen als Weichensteller

Für die Ausgestaltung des Härtefallprogramms 2022 ist von zentraler Bedeutung, ob und wie der Bund die Lockerungen per 17. Februar 2022 umsetzt. Sollte die Variante 1 realisiert und damit sämtliche Einschränkungen aufgehoben werden, dürften nur noch punktuelle Stützungsmassnahmen nötig sein – wenn überhaupt. Dies vor dem Hintergrund, dass der Kanton Zug im Gegensatz zu einigen anderen Kantonen das Jahr 2021 ausfinanziert hat und diesbezüglich keinen Nachholbedarf aufweist. Somit wird der Regierungsrat basierend auf dem Bundesratsentscheid vom 16. Februar 2022 das weitere Vorgehen beschliessen und am 23. Februar 2022 über die Medien und die Website des Zuger Härtefallprogramms (www.zg.ch/haertefallprogramm) informieren.

Zielgerichtet unterstützen

Der grösste Teil der Zuger Wirtschaft arbeitet bereits wieder profitabel und bedarf keiner weiteren staatlichen Unterstützung. Finanzdirektor Heinz Tännler stellt allerdings klar: «Wir werden die Auswirkungen des Bundesratsentscheids vom 16. Februar 2022 genau analysieren und nötigenfalls gezielt gewisse Branchen mit Handlungsbedarf unterstützen.» Er hält aber auch fest, dass dies höchstens einen kleinen Teil der Unternehmen betreffen kann.

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Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat und Finanzdirektor
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch