01.03.2022, Medienmitteilung

Kanton Zug setzt Härtefallprogramm 2022 auf

Nachdem der Bundesrat die pandemiebedingten Einschränkungen per 17. Februar 2022 weitestgehend aufgehoben hatte, kehrte in der Wirtschaft die Normalität mehrheitlich zurück. Gleichwohl gibt es einzelne Wirtschaftsbereiche, die systembedingt noch massive Einbussen verzeichnen. Für diese setzt der Kanton Zug ein stark reduziertes Härtefallprogramm auf.

Das zweite Härtefallprogramm dient ausschliesslich der Milderung von Umsatzeinbussen aufgrund behördlicher Auflagen und ihrer Spätfolgen (Anlaufschwierigkeiten). Explizit nicht abgedeckt werden Strukturanpassungen, also Verhaltensänderungen von Konsumenten, die über die pandemiebedingten Einschränkungen hinaus Bestand haben.

Wenige Branchen betroffen

Gastrobetriebe und Hotels, die im Januar und Februar 2022 eine Umsatzeinbusse von mehr als 40 Prozent erlitten hatten, erhalten für diese Periode eine einmalige Nachzahlung. Unternehmen aus der Event-​ und der Reisebranche, die einerseits ebenfalls eine Umsatzeinbusse von mehr als 40 Prozent erlitten hatten und andererseits aufgrund ihres Geschäftsmodells nach Aufhebung der Einschränkungen noch eine substanzielle Durststrecke bis zur Normalisierung der Umsätze zu überwinden haben, erhalten einen Beitrag an die ungedeckten Kosten bis längstens Mitte Jahr.

Betriebe werden angeschrieben

Finanzdirektor Heinz Tännler führt aus: «Da es sich bei den potenziell betroffenen Betrieben um solche handelt, die bereits geprüft und als Härtefälle qualifiziert wurden, sind sie der Finanzdirektion bekannt. Diese Unternehmen werden bis spätestens 10. März 2022 per E-​Mail direkt angeschrieben.» Sie erhalten die Gelegenheit, bis zum 31. März 2022 mit einem einfachen Formular darzulegen, inwiefern sie weiterhin der finanziellen Unterstützung bedürfen. Die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen wird geprüft und eine Entscheidkommission spricht einen allfälligen Unterstützungsbetrag.

Umfassende Hilfe für 2020 und 2021

Der erste Lockdown wurde vom Bundesrat am 16. März 2020 verhängt. Mit dem Stützungsfonds lancierte der Kanton Zug im April 2020 ein erstes Notprogramm unabhängig vom Bund. Am 25. September 2020 gleiste der Bundesrat das Härtefallprogramm auf, an dem sich der Kanton Zug beteiligte, und bei dem er teilweise über die Minimalvorgaben des Bundes hinaus ging. Dieses Programm endete per 31. Mai 2021. «Da sich im Herbst die pandemische Situation verschärfte, und deshalb vom Bund nochmals weitergehende Massnahmen verhängt wurden, startete der Kanton Zug ein erweitertes Härtefallprogramm – den sogenannten «Booster», um die erneut oder weiterhin in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohten Unternehmen zu stützen», hält Regierungsrat Heinz Tännler fest und rundet damit die bisherigen umfassenden Unterstützungsmassnahmen ab.

Keine Neugesuche

Seit Beginn des ersten Lockdowns hatten von den Einschränkungen stark betroffene Unternehmen mehr als ein Jahr lang Zeit, ein Gesuch um Härtefallunterstützung zu stellen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass wer darauf verzichtete, auch keinen Härtefall darstellt. Deswegen und weil die seinerzeit aufgebaute Prüfinfrastruktur nicht mehr zur Verfügung steht, verzichtet er darauf, Neugesuche zuzulassen.

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Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 79 223 81 66 heinz.taennler@zg.ch