17.03.2022, Medienmitteilung

Start der Vernehmlassung zur Änderung des Richtplans

Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan an. Notwendig ist dies unter anderem aufgrund zahlreicher Anträge der Gemeinden, die an ihren Ortsplanrevisionen arbeiten. Zudem müssen aufgrund von Bundesgerichtsurteilen auch die Themen Weiler und der Zuger Kiesabbau aktualisiert werden.

Ab übermorgen Samstag, 19. März, bis Dienstag, 17. Mai 2022 startet die öffentliche Mitwirkung zu den Anpassungen des kantonalen Richtplans. Dabei handelt es sich um zehn Anträge der Gemeinden, die diese im Rahmen ihrer anstehenden Ortsplanungsrevisionen stellten. Im Weiteren geht es um sechs Änderungen bei den Themen Archäologie, Weiler, Erholungswald, Naturgefahren, Naherholungs-​ und Abbaugebiete. Nach der öffentlichen Mitwirkung überarbeitet die Baudirektion die Vorlage zuhanden des Regierungsrats. Schliesslich unterbreitet die Regierung die Richtplananpassung dem Kantonsrat zum Beschluss.Anpassungen aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden

Anpassungen aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden

Gleich zwei Bundesgerichtsentscheide machen Änderungen des kantonalen Richtplans notwendig. So sollen acht Weiler aus dem Zuger Richtplan gestrichen werden, weil das oberste Schweizer Gericht die Anforderungen an Weiler unlängst verschärft hat. Weil das Bundesgericht zudem eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Kiesabbaugebiets Hatwil/Hubletzen in Cham guthiess, muss der Kanton zwei vom Gericht aufgeworfenen Fragen vertieft nachgehen. Nach einer Überprüfung der Erholungswälder werden diese nun im Richtplan aktualisiert. Davon betroffen sind auch die Naherholungsgebiete. Eine weitere Änderung betrifft das Thema Naturgefahren, bei dem die Methodik zur Beurteilung der Gefahren angepasst werden soll. Und nicht zuletzt wird vorgeschlagen, die drei Zuger Fundstätten des UNESCO-​Weltkulturerbes im Richtplan konkret aufzuführen.

Tunnelprojekte

Aus besagten Anpassungsbegehren der Gemeinden stechen zwei hervor: So soll auf Wunsch der Gemeinde Unterägeri die Umfahrung des Dorfzentrums definitiv festgelegt werden, damit die Zentrumsplanung nicht blockiert bleibt. Der Wunsch der Gemeinde ist auch eine zeitliche Beschleunigung des Vorhabens, das die Baudirektion unterstützt. Dem Ansinnen der Stadt Zug für einen «einfachen Zentrumstunnel» trägt die Baudirektion mit einer entsprechenden Richtplananpassung ebenfalls Rechnung. Der Stadtrat sieht den Zentrumstunnel als einen Pfeiler seiner zukünftigen Mobilität im Stadtzentrum und strebt eine Aufwertung der Strassen, Plätze und Freiräume sowie eine Steigerung der Aufenthaltsqualität an. Die Baudirektion unterstützt das Begehren auch in Bezug auf eine hohe Priorisierung und schnelle Behandlung. Je nach Ausgang der Mitwirkung, werden diese beiden Projekte ins Mobilitätskonzept integriert und gemeinsam mit diesem im November dem Kantonsrat zu Behandlung überwiesen.

Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans

Gestützt auf das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) sowie das kantonale Planungs-​ und Baugesetzes (PBG) wird die Anpassung des kantonalen Richtplans während 60 Tagen beim Amt für Raum und Verkehr in Zug und bei den Gemeinden öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können während den Bürozeiten eingesehen werden. Sie sind auch auf der Website des Amts für Raum und Verkehr unter www.zg.ch/richtplan unter der Rubrik «Richtplananpassungen» zu finden. Gemäss Öffentlichkeitsgesetz sind die Stellungnahmen öffentlich. Die Eingaben fliessen in die Überprüfung der Richtplananpassung ein. Nach der Beratung in der Regierung und der Raumplanungskommission und dem Beschluss im Kantonsrat, wird die Anpassung beim Bund zur Genehmigung eingereicht.

Legende

Der Weiler St.-​Wolfgang, Ochsenlohn, in Hünenberg wird aus dem kantonalten Richtplan gestrichen.

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Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

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