21.06.2022, Medienmitteilung

Kostenpflichtige zweite Auffrischimpfung am Zuger Impfzentrum

Ab dem Dienstag, 21. Juni, ist die Anmeldung zur kostenpflichtigen zweiten Auffrischimpfung am Zuger Impfzentrum in Baar möglich. Die Impfung kostet 60 Franken und muss direkt vor Ort bezahlt werden. Ein zusätzliches Mal impfen lassen können sich Personen ab zwölf Jahren, deren erste Auffrischimpfung länger als vier Monate her ist. Das zusätzliche Impfangebot richtet sich primär an Reisende, welche für die Einreise in bestimmte Länder ein aktuelles Covid-​Zertifikat benötigen. Gemäss Einschätzungen der EKIF ist aus medizinischer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keine erneute Auffrischimpfung nötig.

Vollständig immunisierte Personen (3 Impfungen oder 2 Impfungen und eine Infektion) sind nach wie vor sehr gut vor schweren Covid-​19-​Erkrankungen geschützt. Für die Reise in gewisse Länder kann aber eine Impfung innerhalb der letzten vier Monate vorgeschrieben sein. Dafür schafft der Kanton Zug am Zuger Impfzentrum in Baar die Möglichkeit, diese zweite Auffrischimpfung zu erhalten. Allen Reisenden wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig über die aktuellen Einreiseregeln in ihren Zielländern zu informieren.

Kostenpflichtige Impfung nach Anmeldung

Die zweite Auffrischimpfung wird ausschliesslich nach Anmeldung vergeben. Die Anmeldung ist wie bis anhin online (www.corona-​impfung-zug.ch) oder per Telefon (041 531 48 00) möglich. Die Impfung kostet 60 Franken, der Betrag muss vor Ort bezahlt werden (vorzugsweise mit EC-​oder Kreditkarte oder Twint, Barzahlung möglich).

Kostenlos bleiben Impfungen zur Grundimmunisierung (erste und zweite Impfung), die erste Auffrischimpfung sowie zusätzliche Impfungen für immunsupprimierte Personen gemäss den fachlichen Empfehlungen von EKIF und BAG.

Keine Impfempfehlung für breite Bevölkerung

Die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfiehlt die zweite Auffrischimpfung aktuell nicht. Die Impfung erfolgt auch ausserhalb der Swissmedic-​Zulassung und ist somit ein «Off Label Use». Alle impfwilligen Personen werden vor der Impfung auf diese Punkte aufmerksam gemacht und müssen vor Ort eine Einverständniserklärung unterschreiben.

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01