09.11.2023, Medienmitteilung

Zuger Regierungsrat legt das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege dem Kantonsrat vor

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat 2021 die Pflegeinitiative angenommen, die nun in zwei Etappen umgesetzt wird. Die erste Etappe stellt die sogenannte Ausbildungsoffensive dar. Mit ihr befasst sich das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG FAP), das der Zuger Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats verabschiedet hat. Konkret enthält das EG FAP des Kantons Zug Bestimmungen zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen im Pflegebereich.

Die Pflegeinitiative wird in zwei Etappen umgesetzt: Die Ausbildungsoffensive stellt die erste Etappe dar, während in der zweiten Etappe Massnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Im Rahmen der ersten Etappe wird die Ausbildung im Pflegebereich über kantonale Beiträge an Ausbildungsbetriebe, Schulen und Studierenden gefördert. Der Kanton Zug zahlt den Spitälern, Kliniken, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen Beiträge an die Ausbildungskosten. Gleichzeitig werden die Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, eine angemessene Anzahl von Pflegefachpersonen auszubilden, damit der zukünftige Bedarf an Pflegepersonal gedeckt werden kann. Bildet eine Gesundheitseinrichtung zu wenig Personen aus, hat sie eine Ersatzabgabe zu leisten.

Weiter unterstützt der Kanton Zug Lernende und Studierende im Bereich der Pflege mit Ausbildungsbeiträgen. So soll in Zukunft verhindert werden, dass Personen aus finanziellen Gründen auf die Ausbildung in einem Pflegeberuf verzichten müssen. Dazu gehören insbesondere Erwachsene, die zu einem späteren Zeitpunkt in ihrem Berufsleben eine Ausbildung ins Auge fassen oder elterliche Unterstützungspflichten haben. Für diese Personen reichen die Ausbildungslöhne nicht zur Deckung des Lebensbedarfs – die zusätzlichen Beiträge sollen diese Situation entschärfen.

Pflegeberuf stärken

Mit dem vorliegenden Einführungsgesetz soll die Ausbildungsoffensive im Kanton Zug implementiert werden. Dabei möchte der Zuger Regierungsrat über die Bundesvorgaben hinausgehen. Es ist vorgesehen, dass der Kanton Zug mit seinen Beiträgen nicht nur die Ausbildungsbetriebe, Schulen und Studierenden an der Höheren Fachschule/Fachhochschule unterstützt. Von den Zuger Förderbeiträgen sollen zusätzlich auch die Auszubildenden zur Fachperson Gesundheit (FaGe) EFZ, sowie Nachdiplomstudierende in der Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege profitieren. Damit würde der Kanton Zug zusammen mit dem Bund über die acht Jahre der Ausbildungsoffensive Beitragszahlungen in der Höhe von insgesamt rund 26,7 Millionen Franken leisten.

«Es ist ein zentrales Anliegen des Kantons Zug, den attraktiven und wichtigen Pflegeberuf zu stärken», sagt Gesundheitsdirektor Martin Pfister, «Aufgrund des steigenden Bedarfs an Fachkräften im Pflegebereich ist es wichtig, genügend Pflegende auszubilden».

Zusammenarbeit und Koordination auf unterschiedlichen Ebenen

Die Kantone der Zentralschweiz arbeiten bei der Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege eng zusammen. Dafür haben sie eine Koordinationsstelle bei der XUND geschaffen, die ein Zentralschweizer Modell zur Bestimmung der Ausbildungskapazitäten der einzelnen Betriebe sowie der Beiträge an die Studierenden erarbeitet hat.

Nebst der Zusammenarbeit auf der interkantonalen Ebene ist auch die Koordination zwischen dem Kanton Zug und seinen Gemeinden entscheidend für das Gelingen der Ausbildungsoffensive in der Pflege. Während der Kanton zuständig ist für die Akutmedizin, Psychiatrie und Rehabilitation, stellen die Zuger Gemeinden die stationäre Langzeitpflege und die spitalexterne Krankenpflege sicher. Kanton und Gemeinden leisten daher bereits heute über die Spitaltarife (Kanton) respektive über die Restfinanzierung bei der Pflege (Gemeinden) einen Beitrag an die Kosten der praktischen Ausbildung in den Betrieben. Die zusätzlichen Beiträge, die im Rahmen der Ausbildungsoffensive an Gesundheitseinrichtungen und Studierende gezahlt werden, übernimmt jedoch in allen Fällen der Kanton.

Positive Rückmeldungen in der Vernehmlassung

Der Entwurf des Einführungsgesetzes wurde den Kantonsratsparteien, den Zuger Einwohnergemeinden und Gesundheitseinrichtungen sowie Berufsverbänden im Pflegebereich zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Gesetzesvorlage stiess auf breite Zustimmung. Von 28 Vernehmlassungsteilnehmenden stimmten 25 der Vorlage grundsätzlich zu. Insbesondere wurde begrüsst, dass der Kanton Zug eine Gesamtsicht über alle Bildungsgänge in der Pflege hinweg einnimmt.

Das Einführungsgesetz gibt zusammen mit dem Bundesgesetz die Leitplanken für die Umsetzung der Pflegeinitiative vor. Dazu gehören unter anderem die Einführung einer Ausbildungsverpflichtung für Betriebe sowie die Pflicht zu einer Ersatzabgabe bei Nichterfüllung der Ausbildungsleistungen. Das kantonale Gesetz soll, sofern kein Referendum ergriffen wird, im September 2024 in Kraft treten. Die Beiträge an die Betriebe und an die Studierenden werden auf Antrag rückwirkend auf das Inkrafttreten des Bundesgesetzes ausbezahlt.

Für die Umsetzung der zweiten Etappe, welche die Anstellungsbedingungen verbessern möchte, erarbeitet der Bund zurzeit das neue Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege. Konkret soll das Bundesgesetz zur zweiten Etappe die Verlängerung der Ankündigung der Dienstpläne, Lohnzuschläge für kurzfristige Arbeitseinsätze sowie eine GAV Verhandlungspflicht umfassen. Die Vernehmlassung dazu ist für den Frühling 2024 geplant.

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01 martin.pfister.rr@zg.ch