13.01.2023, Medienmitteilung

Verabschiedung Massnahmenplan zur Gleichstellung von Mann und Frau

Der Regierungsrat verabschiedet den Massnahmenplan zur Gleichstellung von Frau und Mann für die Jahre 2023–2026. Dieser basiert auf den vorhergehenden Versionen und besteht aus sieben Handlungsfeldern.

Verabschiedung Massnahmenplan zur Gleichstellung von Mann und Frau

Der Regierungsrat verabschiedet den Massnahmenplan zur Gleichstellung von Frau und Mann für die Jahre 2023–2026. Dieser basiert auf den vorhergehenden Versionen und besteht aus sieben Handlungsfeldern.

Am 22. November 2016 verabschiedete der Regierungsrat die kantonale Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann, welche die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung in allen Lebensbereichen bezweckt, sowie einen Plan mit sieben Massnahmen. Dieser wurde regelmässig überprüft und überarbeitet. Ende Dezember verabschiedete der Zuger Regierungsrat nun einen neuen Massnahmenplan für die Legislaturperiode von 2023–2026. Dieser basiert auf der vorhergehenden Version und wurde teilweise inhaltlich angepasst.

Für die Umsetzung der Massnahmen sind die einzelnen Direktionen zuständig. Die regelmässige Überprüfung und Koordination obliegt der Direktion des Innern. «Der Massnahmenplan ist für uns ein wichtiges Kontrollsystem, um das Thema der Gleichstellung von Frau und Mann auf verschiedenen Ebenen voranzutreiben», so Regierungsrat Andreas Hostettler. 

Neue Handlungsfelder sind nicht dazugekommen, weil die bisherigen Massnahmen gemäss Regierungsrat noch nicht vollumfänglich umgesetzt sind. Bei einigen Themenbereichen wurden jedoch Präzisierungen in der Formulierung oder den möglichen Mitteln zur Erreichung vorgenommen. Zum einen fordert der Massnahmenplan mit dem Bereich «Zahlen und Fakten» die Schaffung einer Datengrundlage zum Stand der Gleichstellung von Frau und Mann sowie der Information für Kantonsangestellte zu den Gleichstellungsgrundlagen. Diese beiden Themenbereiche sieht der Regierungsrat als essentiell, um den Handlungsbedarf erkennen zu können und die Wirkung der verschiedenen Massnahmen messbar zu machen. Weitere Massnahmen betreffen unter anderem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Erhöhung des Frauenanteils in Kaderfunktionen der kantonalen Verwaltung.

Kontakt

Séverine Feh

Generalsekretärin
Direktion des Innern

+41 41 728 31 71 severine.feh@zg.ch