01.03.2023, Medienmitteilung

Zwei Fälle von Vogelgrippe aufgetreten

Bei den vier Mitte Februar am Ufer des Zugersees gefundenen toten Vögeln, ist bei zwei Tieren das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im November 2022 Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe verordnet, nachdem die zuständigen Labore das Virus in einem Betrieb bei Winterthur nachgewiesen hatten. Anfangs Februar verlängerte das BLV die Massnahmen bis am 15. März 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Zwei Möwen positiv getestet

Mitte Februar wurden vier tote Vögel am Ufer des Zugersees gefunden: drei Möwen und eine Krähe. Zwei der Möwen sind positiv auf das Virus H5N1 (Vogelgrippe) getestet worden.

Der kantonale Veterinärdienst Zug rät im Zusammenhang mit der Vogelgrippe davon ab, Kadaver von Wildvögeln zu berühren und ersucht darum, den Standort der toten Tiere der Polizei zu melden (041 728 41 41).

Kontakt

Kai Caspari

Stellvertretender Kantonstierarzt
Gesundheitsdirektion

+41 41 723 74 22 kai.caspari@zg.ch