15.05.2023, Medienmitteilung

Kanton Zug fördert die Ausbildung der Pflege

Der Regierungsrat Kanton Zug eröffnet die Vernehmlassung zum kantonalen Gesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. Der Kanton wird ab Mitte 2024 die praktische Ausbildung in den Spitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen finanziell unterstützen. Weiter erhalten Erwachsene, die sich zu einem Pflegeberuf ausbilden lassen, zusätzlich kantonale Unterstützungsbeiträge zum Ausbildungslohn. Das Bildungszentrum Gesundheit XUND erhält finanzielle Unterstützung für innovative Projekte in der Ausbildung, um mit einem diversifizierten Angebot möglichst vielen Studierenden und Lernenden die Ausbildung in einem Pflegeberuf zu ermöglichen. Der Kanton Zug budgetiert für die Aktivitäten im Bereich der Ausbildung insgesamt 2,2 Millionen Franken pro Jahr.

In der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative wird die Ausbildung im Bereich der Pflege über Beiträge der Kantone an die Ausbildungsbetriebe, Schulen und Studierenden im Bereich Pflege gefördert. Der Regierungsrat hat den Entwurf für das kantonale Gesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege in einer ersten Lesung verabschiedet und die Vernehmlassung eröffnet.

Zur Optimierung der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen bezahlt der Kanton Zug den Spitälern, Kliniken, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen Beiträge an die Ausbildungskosten. Gleichzeitig werden die Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, eine angemessene Anzahl von Pflegefachpersonen auszubilden, damit der zukünftige Bedarf an Pflegepersonal gedeckt werden kann. Bildet eine Gesundheitseinrichtung zu wenig Personen aus, hat sie eine Ersatzabgabe zu leisten. «Mit den Beiträgen an die Ausbildungskosten und den Ausbildungsverpflichtungen sorgen wir dafür, dass die Ausbildungstätigkeit im Pflegebereich im Sinne der Initiative deutlich intensiviert wird», ist Gesundheitsdirektor Martin Pfister überzeugt.

Der Regierungsrat möchte bei der Förderung der praktischen Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen über die Vorgaben des Bundesrechts hinaus gehen und die Spitäler finanziell bei der Ausbildung von Pflegeexpertinnen und -experten in den Bereichen Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege unterstützen.

Die finanzielle Unterstützung der Lernenden und Studierenden im Bereich der Pflege soll in Zukunft verhindern, dass Personen aus finanziellen Gründen auf die Ausbildung in einem Pflegeberuf verzichten müssen. Dazu gehören insbesondere Erwachsene, die zu einem späteren Zeitpunkt in ihrem Berufsleben eine Ausbildung ins Auge fassen bzw. elterliche Unterstützungspflichten haben. Für diese Personen reichen die Ausbildungslöhne nicht zur Deckung des Lebensbedarfs – die Beiträge sollen diese Situation entschärfen. Auch hier schlägt der Regierungsrat vor, über die im Bundesrecht vorgesehenen Unterstützungsbeiträge an die Studierenden auf Tertiärstufe hinaus auch Lernende und Studierende weiterer Bildungsgänge (z. B. zur Fachperson Gesundheit und zur Pflegeexpertin oder zum Pflegeexperten) zu unterstützen.

Ebenso finanzieren die Zentralschweizer Kantone Projekte des Bildungszentrums Gesundheit in Luzern (XUND) um die Zahl der Ausbildungsabschlüsse im Bereich der Pflege in der Zentralschweiz zu erhöhen. Dazu gehören Beratungs- und Unterstützungsangebote während der Ausbildung zur Senkung der Abbruchquote, mobile Ausbildungsteams zur Unterstützung der Betriebe, die unter einem Ressourcenmangel leiden, sowie die Begleitung von Absolventinnen und Absolventen beim Berufseinstieg.

Für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative rechnet der Kanton Zug mit Aufwendungen von rund 2,2 Millionen Franken pro Jahr. In diesem Betrag sind rund 0,5 Millionen Franken für Beiträge enthalten, welche der Kanton Zug über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus an die Spitäler, Kliniken, Pflegeheime und Spitex-Organisationen sowie an die Pflegenden in Ausbildung zahlt. Der Bund wird sich bis maximal zur Hälfte an den Beiträgen des Kantons aus Bundesgesetz (1,7 Mio. Franken) beteiligen. Die genauen Voraussetzungen für die Beiträge an die Kantone wird der Bund in einer Verordnung festlegen, die im Herbst 2023 in die Vernehmlassung gehen soll.

Neben der Ausbildungsoffensive engagiert sich die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug auch für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegeberufe (zweite Etappe der Pflegeinitiative). So hat sie zusammen mit den anderen Zentralschweizer Kantonen eine Studie finanziert und begleitet, die aufzeigt, warum Pflegexpertinnen und -experten für die Arbeit auf den Intensivstationen und Notfallstationen schwierig zu finden sind und was mögliche Gründe für den Berufsausstieg sein könnten. Diese Erkenntnisse geben den Spitälern wertvolle Hinweise auf Massnahmen zur Verbesserung der Lernbedingungen während des Nachdiplomstudiums sowie zum Personalerhalt. Die Massnahmen lassen sich ohne grossen Aufwand auch auf andere Bereiche des Pflegeberufs übertragen.

Der Pflegefachmangel ist nicht ausschliesslich über mehr Ausbildungstätigkeit zu lösen – ebenso wichtig ist es, Pflegende im Betrieb bzw. im Beruf zu halten. Um die einzelnen Betriebe in diesen Fragen zu unterstützen, liess die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug von ValeCura, einer spezialisierten Beratungsfirma in Steinhausen, ein Analyse-Tool zum Erkennen von Stärken und Schwächen in der Betriebskultur entwickeln. In einem ersten Schritt sind die Pflegeheime angesprochen – interessierten Betrieben vergütet die Gesundheitsdirektion die Hälfte der Kosten einer Betriebsanalyse. «Die Betriebsanalyse dient dazu, Verbesserungspotential bei den Arbeitsbedingungen zu eruieren», betont Gesundheitsdirektor Martin Pfister, «wovon letztlich das Personal, die Betriebe und die Heimbewohnerinnen und -bewohner profitieren.»

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
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