07.06.2023, Medienmitteilung

«Sennhütte» am Zugerberg wird Unterkunft für unbegleitete Minderjährige

Der Kanton Zug betreut unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) ab August 2023 wieder selbst. In den letzten Jahren wurden die unbegleiteten Minderjährigen aufgrund einer Vereinbarung im Kanton Schwyz betreut. Aus der «Sennhütte» am Zugerberg entsteht deshalb eine UMA-Unterkunft mit rund 30 Plätzen.

Immer häufiger flüchten Kinder und Jugendliche alleine in die Schweiz. Die Zahl der Gesuche von unbegleiteten Minderjährigen hat sich in den vergangenen zwei Jahren verfünffacht und lag Ende 2022 bei 2450 Personen pro Jahr, wobei mit einer weiteren Zunahme zu rechnen ist. Dem Kanton Zug werden gemäss dem nationalen Verteilschlüssel jeweils 1.5 % der Personen zugewiesen.

Vereinbarung zur Unterbringung von UMA im Kanton Schwyz aufgelöst

Im Jahr 2021 haben ein paar Zentralschweizer Kantone eine Vereinbarung zur Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen im Kanton Schwyz unterzeichnet. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde festgehalten, dass die Übernahme der Kinder und Jugendlichen durch den Kanton Schwyz im Falle einer Überbelastung wieder aufgelöst wird. Da dieses Überlastungsszenario nun eingetreten ist, ist der Kanton Zug erneut verpflichtet, die ihm zugewiesenen UMA ab August 2023 selbst unterzubringen und zu betreuen.

«Sennhütte» wird zur UMA-Unterkunft

Aufgrund der neuen Ausgangslage entsteht ab August 2023 in der kantonseigenen «Sennhütte» auf dem Zugerberg eine UMA-Unterkunft mit rund 30 Plätzen für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. An die Unterbringung und Betreuung werden erhöhte Anforderungen gestellt, wofür eine qualifizierte externe Organisation beauftragt wird. Da die «Sennhütte» auf dem Gebiet der Stadt Zug liegt, erfolgt die Organisation in enger Abstimmung zwischen Stadt und Kanton. «Mit der Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen kommt eine besondere Herausforderung auf den Kanton Zug zu. Dank dem ausgezeichneten Einvernehmen mit der Stadt und den Gemeinden werden wir diese bewältigen können», so Regierungsrat Andreas Hostettler.

Durch professionelle Betreuungspersonen sollen für die UMA im alltäglichen Zusammenleben stabilisierende Tagesstrukturen geschaffen werden, welche die persönliche Entwicklung und soziale Integration fördern. Die UMA werden individuell und in Zusammenarbeit mit den bestehenden Partnerorganisationen in ihrer schulischen bzw. beruflichen Integration unterstützt. Schulpflichtige UMA werden ordentlich in der Stadt Zug eingeschult. UMA, die nicht mehr schulpflichtig sind, besuchen Angebote der sprachlichen und beruflichen Integration. Da die «Sennhütte» mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gut erreichbar ist, wird ein Fahrdienst zur Verfügung gestellt.

Öffentliche Besichtigung der "Sennhütte"

Vor dem Bezug der Sennhütte durch die UMA besteht am Montag, 31. Juli 2023, von 17.00 bis 19.00 Uhr die Möglichkeit, die Unterkunft zu besichtigen und mit den Verantwortlichen in Kontakt zu treten.

Kontakt

Andreas Hostettler

Regierungsrat
Direktion des Innern

+41 41 728 31 70 andreas.hostettler@zg.ch