29.06.2023, Medienmitteilung

Reinigungspflicht für Schiffe in Zuger Gewässern

Ab Juli 2023 gilt im Kanton Zug sowie in den meisten Zentralschweizer Kantonen eine Reinigungspflicht für alle Schiffe vor einem Gewässerwechsel. Mit dieser Massnahme soll die Einschleppung gebietsfremder Arten verhindert werden.

Seen sind ein wichtiger Lebensraum für diverse heimische und schützenswerte Tier-und Pflanzenarten. Zudem dienen sie unter anderem als Erholungsraum, der Trinkwasserversorgung und der Wärmenutzung. Vor allem durch den Wechsel von Schiffenin andere Gewässer werden gebietsfremde Arten (invasive Neobiota) eingeschleppt und können grossen ökologischen und wirtschaftlichen Schaden anrichten. Eine akute Gefahr besteht durch die Quaggamuschel, welche in kurzer Zeit Seen ganzflächig besiedeln kann. Dadurch verdrängt sie heimische Arten, verstopft Leitungen und überwuchert Uferbereiche und Schiffsrümpfe. Die Kostenschätzungen gehen alleine für den Zugersee von wirtschaftlichen Schäden in dreistelliger Millionenhöhe aus. Dazu kommen irreparable und nicht abschätzbare ökologische Schäden

Massnahmen gegen Einschleppung der Quaggamuschel

In Schweizer Seen ist die Muschel bereits nachgewiesen. In Zentralschweizer Seen ist sie bisher noch nicht aufgetreten. Um die Einschleppung der Quaggamuschel und anderer gebietsfremder Arten zu verhindern, hat der Zuger Regierungsrat beschlossen, dass Schiffe, welche zuvor in einem anderen Gewässer lagen, vor dem Wechsel in Zuger Gewässer gereinigt werden müssen. Dies gilt auch bei einem Wechsel zwischen dem Zugersee und dem Ägerisee. «Die Schiffsreinigung ist eine effektive Massnahme, um die Einschleppung aquatischer invasiver Neobiota stark zu reduzieren. Nur so können wir die ökologische Vielfalt unserer Gewässer erhalten und massive wirtschaftliche Schäden verhindern», ist Regierungsrat Andreas Hostettler überzeugt.

Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Beschluss, wie in anderen Zentralschweizer Kantonen, über eine Allgemeinverfügung festgelegt und gilt ab Juli 2023. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Schiffe vor jedem Gewässerwechsel gründlich gereinigt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann mit einer Busse bis zu 10 000 Franken bestraft werden. Die Allgemeinverfügung ist gültig, bis eine teilrevidierte Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Schiffen in Kraft tritt. Die Verordnung wird nebst der Schiffsreinigungspflicht auch die Schiffsmeldepflicht beinhalten.

Reinigungsstellen in der gesamten Zentralschweiz

Die verschiedenen Reinigungsstellen sowie eine Anleitung für die korrekte Reinigung sind auf der Webseite umwelt-zentralschweiz.ch aufgeführt. Für die Kontrollen an den betreuten Einwasserungsstellen sind deren Betreiberinnen und Betreiber zuständig. Diese sowie die Besitzerinnen und Besitzer von immatrikulierten Schiffen wurden mit einem Schreiben über die Reinigungspflicht informiert.

Kampagne zum Schutz der Zuger Gewässer

Doch nicht nur Schiffe können gebietsfremde Arten von einem Gewässer ins nächste verschleppen. Auch an Wassersport-, Angel- und Taucherausrüstung können sich Neobiota festsetzen. Mit der Informationskampagne «Schütz den See» macht das Amt für Wald und Wild des Kantons Zug auf das Thema aufmerksam. Mit verschiedenen Massnahmen soll die Bevölkerung lernen, was Neobiota sind und wie man die Verschleppung dieser fremden Organismen verhindern kann. Weitere Informationen via: www.schütz-den-see.ch

Kontakt

Andreas Hostettler

Regierungsrat
Direktion des Innern

+41 41 728 31 70 andreas.hostettler@zg.ch