05.07.2023, Medienmitteilung

Infos des Regierungsrats

Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.

Versteigerung von Kontrollschildnummern wird eingestellt

Einhergehend mit dem Sparpaket 2018 beschloss der Zuger Kantonsrat im Jahr 2017, attraktive Fahrzeug-Kontrollschildnummern zu versteigern. Diese Kontrollschildnummern versteigerte das Strassenverkehrsamt seither über ein Auktions-Tool im Internet, wobei der oder die Meistbietende die jeweilige Nummer erhielt.

In den Beratungen zum Budget 2023 entschied der Kantonsrat, die Versteigerung der Kontrollschildnummern vorerst einzustellen – solange, bis ein Verkauf aufgrund der finanziellen Lage des Kantons allenfalls wieder nötig wird. Dieser Entscheid des Kantonsrats führt zu einer Anpassung der kantonalen Verordnung über die Kontrollschildnummern. Von der Änderung nicht betroffen ist die Abtretungspraxis. Somit können Fahrzeughaltende die ihnen zugeteilten Kontrollschildnummern weiterhin entgeltlich oder unentgeltlich an andere Fahrzeughaltende abtreten.

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Regierungsrätin Laura Dittli, Sicherheitsdirektorin

T +41 41 728 50 20, laura.dittli@zg.ch

Regierungsrat verabschiedet Änderungen der Jagdverordnung

Der Regierungsrat passt die Gebühren für die Jagdausübung an. Bisher konnten bestimmte Bewilligungen im Bereich der Gast- und Saisonkarten kostenlos bezogen werden, wenn man diese online beantragte. Künftig soll es keinen solchen Gratis-Bezug mehr geben. Ob online, per Telefon oder am Schalter beim Amt für Wald und Wild: die Art des Bezugs wird keine Auswirkungen mehr auf die Gebühren haben, wodurch auch eine «Gratisjagd» nicht mehr möglich sein wird. Diese ist nicht im Sinne des Gesetzgebers und führt zu einer nicht gewollten Ungleichbehandlung. Mit der Anpassung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 15. Januar 2019 (Jagdverordnung; BGS 932.11) wird dieser Umstand korrigiert.

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Martin Ziegler, Leiter Amt für Wald und Wild

T +41 41 728 39 58, martin.ziegler@zg.ch

19.409 n Pa. Iv. Bregy. Kein «David gegen Goliath» beim Verbandsbeschwerderecht

Das Verbandsbeschwerderecht im Bereich des USG ist schon heute auf grössere Vorhaben beschränkt. Aus diesem Grund erscheint es nachvollziehbar, dass auch im Bereich des NHG kleinere und mittlere Wohnbauten vom Beschwerderecht der Umweltorganisationen auszunehmen sind. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Raum, Umwelt und Natur bestehen und sind unabhängig vom Verbandsbeschwerderecht einzuhalten. Der Zuger Regierungsrat beantragt daher, der vorgesehenen Neuregelung von Art. 12 ff. NHG (Mehrheitsantrag) zu folgen und die Vorlage in diesem Sinne anzunehmen.

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Regierungsrat Florian Weber, Baudirektor

T +41 41 728 53 01, florian.weber@zg.ch

Pfarrer Reto Kaufmann zum neuen Domherrn des Kantons Zug ernannt

Nachdem der bisherige Domherr des Kantons Zug, Pfarrer Alfredo Sacchi, seinen Rücktritt von diesem Amt per Ende Juni 2023 bekannt gegeben hat, hat der Regierungsrat Reto Kaufmann, Stadtpfarrer von Zug, per 1. Juli 2023 zum neuen Domherrn des Kantons Zug und damit zum Mitglied des Domkapitels des Bistums Basel ernannt. Reto Kaufmann wurde 1998 in Solothurn zum Priester geweiht. Nach einem Vikariat in der Pfarrei St. Jakob in Cham war er während 12 Jahren Pfarrer in den Pfarreien St. Anton und St. Michael in Luzern. Seit 2016 ist Reto Kaufmann Pfarrer der Pfarrei St. Michael in Zug und Pastoralraumpfarrer des Pastoralraums Zug-Walchwil. Reto Kaufmann ist somit bestens mit der Kirche des Kantons Zug vertraut und erfüllt alle Voraussetzungen für die Wahl zum Domherrn des Kantons Zug.

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Regierungsrat Andreas Hostettler, Direktor des Innern

T +41 41 782 31 70, andreas.hostettler@zg.ch

Beiträge an die Zuger Kunstgesellschaft für die Jahre 2024–2027

Die Zuger Kunstgesellschaft ist für den Betrieb des Kunsthauses Zug verantwortlich. Sie bestimmt das Programm, führt das Personal und ist Eigentümerin der Kunstsammlung. Der Regierungsrat würdigt die hohe Qualität der Ausstellungen und der Projekte im Bereich Kunstvermittlung des Kunsthauses Zug und beschliesst, für die Betriebsjahre 2024–2027 Beiträge von je 854 000 Franken zu gewähren.

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Aldo Caviezel, Leiter Amt für Kultur

T +41 41 728 31 84, aldo.caviezel@zg.ch

Betriebsbeiträge an die Interessengemeinschaft Galvanik Zug IGGZ für die Jahre 2024–2027

Die Kulturinstitution Galvanik hat sich in den vergangenen Jahren eine grosse Ausstrahlung erarbeitet. Die Interessengemeinschaft Galvanik Zug (IGGZ) hat unbestritten bewiesen, dass die Galvanik als Kulturzentrum ein zentrales Bedürfnis der Zuger Bevölkerung, insbesondere der jüngeren, abdeckt und für die Jugendarbeit und Zuger Kulturlandschaft wichtig ist. Der Kanton Zug gewährt der IGGZ für die Jahre 2024–2027 jährlich einen Betriebsbeitrag von 290 000 Franken aus dem Lotteriefonds.

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Aldo Caviezel, Leiter Amt für Kultur

T +41 41 728 31 84, aldo.caviezel@zg.ch

Betriebsbeiträge an das Theater im Burgbachkeller Zug für die Jahre 2024–2027

Der Kanton unterstützt das Theater im Burgbachkeller für die Jahre 2024–2027 mit einem jährlichen Beitrag von 157 000 Franken aus dem Lotteriefonds. Dieser Betriebsbeitrag wird in Anerkennung der Leistungen für die Zuger Theaterszene gesprochen. Das Theater im Burgbachkeller ist erste Anlaufstelle für qualitätsvolle kleinere Bühnenproduktionen. Das Theater programmiert hauptsächlich die Sparten Cabaret, Lesungen, Chansons, kleinere Musikformationen, Pantomime und kleinere Sprechtheaterproduktionen.

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Aldo Caviezel, Leiter Amt für Kultur

T +41 41 728 31 84, aldo.caviezel@zg.ch

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