24.11.2024, Medienmitteilung

Zuger Stimmbevölkerung sagt JA zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald

Die Zugerinnen und Zuger haben am heutigen Abstimmungssonntag die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) angenommen. Sie setzen damit ein klares Zeichen für einen zukunftsfähigen Wald.

Mit dem heutigen Entscheid zeigt die Stimmbevölkerung, dass sie die langfristige Sicherung der vielfältigen Funktionen des Waldes unterstützt. Mit der Gesetzesänderung werden die Aspekte von Schutz und Nutzung des Waldes gleichermassen berücksichtigt und aufeinander abgestimmt. Es werden die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Zuger Wald auch zukünftig auf die wachsenden Herausforderungen vorzubereiten.

Was ändert sich nun?

Die Änderungen betreffen einerseits die Bereiche der Waldplanung und der Waldpflege sowie den Umgang mit gebietsfremden Organismen und der Waldbrandgefahr und andererseits auch den Erholungsraum. Mit entsprechenden Massnahmen wird verhindert, dass Pflanzen und Tiere nicht noch stärker unter Druck geraten. Zudem wird ein respektvolles Neben- und Miteinander aller Waldnutzenden gewährleistet. Während der für Wildtiere besonders sensiblen Zeit zwischen dem 1. April und 31. Juli wird neu im Wald und am Waldrand eine Hundeleinenpflicht gelten. Das Fahrradfahren im Wald wird künftig nur noch auf Waldstrassen und auf den im Richtplan definierten Bike-Routen erlaubt sein und private Drohnenflüge bis 50 Meter über Boden im Wald werden verboten. Weitere Anpassungen werden dafür sorgen, dass Prozesse optimiert und Kompetenzen stufengerecht festgelegt werden können.

Ausgewogene Vorlage

«Ich freue mich sehr, dass nicht nur der Kantonsrat die Vorlage fast einstimmig unterstützt hat, sondern heute nun auch der Souverän ein deutliches Zeichen für den Waldschutz gesetzt hat.» kommentiert der Statthalter Andreas Hostettler das heutige Abstimmungsergebnis. «Die Gesetzesvorlage wird als ausgewogen erachtet, was mir persönlich sehr wichtig ist, da Schutz und Nutzung des Waldes sich nicht gegenseitig im Weg stehen sollten. Die Gesetzesänderungen ermöglichen ein gutes Miteinander im Wald – zum Wohl von Natur, Tieren und uns Menschen, die das Privileg haben, diesen einzigartigen Raum verantwortungsvoll nutzen zu dürfen.»

Wie geht es nun weiter?

Nachdem die Gesetzesvorlage der heutigen Referendumsabstimmung standgehalten hat, wird der Regierungsrat demnächst über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung entscheiden. Voraussichtlich wird der Regierungsrat die Teilrevision des EG Waldgesetz per 1. Januar 2025 in Kraft setzen.

Kontakt

Andreas Hostettler

Statthalter, Direktor des Innern
Direktion des Innern

+41 79 287 10 21 andreas.hostettler@zg.ch