19.12.2024, Medienmitteilung
Kanton Zug erhebt eigene OECD-Zusatzsteuer
Auf Bundesebene ist angedacht, den bisherigen Verteilschlüssel der OECD-Ergänzungssteuer von 75 Prozent für die Kantone und 25 Prozent für den Bund zu Ungunsten der Kantone zu ändern. Der Regierungsrat reagiert auf diese unerwartete Änderung der Spielregeln während des laufenden Prozesses: Unternehmensgewinne über 20 Millionen Franken sollen künftig mit einer zusätzlichen kantonalen Gewinnsteuer von 3 Prozent belastet werden. Damit wahrt er die kantonalen Interessen und verhindert, dass Zug zum Spielball bundespolitischer Umverteilungspläne wird.
Auf Bundesebene ist angedacht, den bisherigen Verteilschlüssel der OECD-Ergänzungssteuer von 75 Prozent für die Kantone und 25 Prozent für den Bund zu Ungunsten der Kantone zu ändern.
Bröckelnde Solidarität
Nun zeigt sich, dass andere von der Mindeststeuer stark betroffene Kantone wie etwa Waadt, Genf, Basel-Stadt oder Schaffhausen ihre kantonale Gewinnsteuer im Nachgang zur eidgenössischen Referendumsabstimmung erhöht oder entsprechende rechtliche Anpassungen dafür in die Wege geleitet haben. Finanzdirektor Heinz Tännler meint dazu: «Diese Entscheide können mit Blick auf die gesamtschweizerische Perspektive kaum als solidarisch und vorbildlich bezeichnet werden.»
Der Regierungsrat zeigt sich äusserst besorgt über das 10:1-Verdikt der ständerätlichen Finanzkommission gegen die Kantone Luzern und Zug, die als einzige die Armee mitfinanzieren sollen. Zug hat sich bei der Verankerung und Umsetzung der Mindeststeuer in der Schweiz immer verlässlich und konstruktiv gezeigt. Die Beratungen auf Bundesebene lassen keinen positiven Ausgang für den Kanton Zug erahnen und veranlassen den Regierungsrat dazu, sich nicht länger auf die Beibehaltung des bisherigen Verteilschlüssels zu verlassen und mit einer autonomen kantonalen Gewinnsteuererhöhung – so wie auch die vorerwähnten Kantone – die eigenen Interessen zu wahren. Der Zuger Finanzdirektor gibt zu bedenken: «Da der definitive Entscheid im Bundesparlament frühestens im Frühling fallen wird, bringt dies für die kantonalen Gesetzgebungsprozesse eine zu lange Unsicherheit mit sich. Wir müssen handeln.»
KMU und Gemeinden nicht betroffen
Für Zuger Unternehmen mit steuerbaren Gewinnen von weniger als 20 Millionen Franken, also für das Gros der überhaupt im Kanton Zug steuerpflichtigen Unternehmen, ändert sich mit der Anpassung nichts. Ihre Steuerbelastung bleibt unverändert bei rund 11,8 Prozent je nach Gemeinde. Auch für die Gemeinden ändert sich nichts. Sie sind weder an der Ergänzungssteuer des Bundes noch an der zusätzlichen kantonalen Gewinnsteuer, welche im Ergebnis an die Stelle der Ergänzungssteuer des Bundes tritt, finanziell beteiligt. Sie haben auch keinerlei Vollzugsaufgaben oder vergleichbare Ver-pflichtungen.