19.12.2024, Medienmitteilung
Studie Radführung Schmittli–Spinnerei Ägeri liegt vor
Der rund 2 km lange Strassenabschnitt zwischen Schmittli und der Spinnerei Unterägeri soll für den Radverkehr ausgebaut werden. Die vorliegende Studie sieht einen durchgehende, sichere Radführung entlang der Zugerstrasse vor. Die Vernehmlassung bei den Gemeinden Baar, Menzingen und Unterägeri sowie den kantonalen Ämtern dauert bis am 17. März 2025.
Die Zugerstrasse zwischen Schmittli in der Gemeinde Baar und der ehemaligen Spinnerei in Unterägeri ist Teil des kantonalen Radstreckennetzes. Um die Sicherheit und Infrastruktur für die Radfahrenden in diesem Strassenabschnitt zu verbessern, hat die Baudirektion eine Studie für eine möglichst einheitliche Radführung verfasst.
Neubau Fuss- und Radweg
Die Strecke «Schmittli–Spinnerei Unterägeri» wurde in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt umfasst die Strecke «Schmittli–Rössli Neuägeri», der zweite Abschnitt die Strecke «Rössli Neuägeri–Spinnerei Unterägeri». Im erstgenannten Abschnitt soll bergwärts ein kombinierter Fuss-/Radweg mit einer Breite von 3 Metern entstehen. Talwärts ist im gleichen Abschnitt ein 1.5 Meter breiter Radstreifen geplant. Im zweiten Abschnitt soll zwischen der Zugerstrasse und der Lorze ein 4 Meter breiter Fuss-/Radweg gebaut werden, auf dem der Veloverkehr in beide Richtungen verkehren soll.
Der betroffene Strassenabschnitt «Schmittli–Spinnerei Unterägeri» befindet sich grösstenteils in einer gemeindlichen Ortsbildschutzzone. Darin befinden sich schützenswerte und geschützte Bauten, die im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) und in den kantonalen Schutzinventaren eingetragen sind.
Gestalten und erhalten im Spannungsfeld
Das eidgenössische Veloweggesetz und die kantonale Richtplanung fordern mehr Platz für den Radverkehr sowie auch eine eigene Radinfrastruktur, während gemäss ISOS und den kantonalen Schutzinventaren der Ortsbildschutz zu berücksichtigen ist. Das Bild der eng an der Strasse anliegenden Bauten soll im vorliegenden Fall gewahrt werden. Die neu zu erstellende Veloinfrastruktur soll keine geschützten Bauten beeinträchtigen. In diesem Spannungsfeld wurde eine ideale Radführung gewählt, die unter Berücksichtigung der verschiedenen Schutzinteressen eine konsensfähige Lösung bildet. Ziel der vorliegenden Studie ist es, für die Zukunft eine wichtige Lücke im kantonalen Radwegnetz zu schliessen.
Luftaufnahme Neuägeri.