23.02.2024, Medienmitteilung

Das Submissionsgesetz sowie dessen Verordnung totalrevidiert

Mit der Totalrevision des Submissionsgesetzes tritt der Kanton Zug der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB) bei. Die Gesetzesänderung tritt am 1. März 2024 in Kraft.

Der Kantonsrat hat am 30. November 2023 die Totalrevision des Submissionsgesetzes verabschiedet, mit welcher der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB) erfolgt. Der Regierungsrat setzt das Gesetz per 1. März 2024 in Kraft.

Damit wird das kantonsübergreifend harmonisierte öffentliche Beschaffungsrecht, das am 15. November 2019 von den Kantonen einstimmig verabschiedet wurde, im Kanton Zug eingeführt. Die revidierte Vereinbarung führt zu einer weitgehenden Vereinheitlichung mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), welches die Bundesversammlung im Juni 2019 ebenfalls einstimmig angenommen hatte. Neben der Harmonisierung der Rechtsordnungen von Bund und Kantonen wird das öffentliche Beschaffungsrecht methodisch modernisiert, flexibilisiert und noch stärker auf nachhaltige öffentliche Beschaffungen sowie auf mehr Qualitäts- statt Preiswettbewerb ausgerichtet.

Mit dem Beitritt zur IVöB wird die bisherige Submissionsverordnung obsolet. In der neuen Submissionsverordnung, welche ebenfalls per 1. März 2024 in Kraft tritt, werden daher nur noch ausgewählte Einzelheiten für die Vergaben der kantonalen Staatsverwaltung geregelt. Die weiteren Auftraggeberinnen und Auftraggeber, welche dem Submissionsgesetz resp. der IVöB unterstehen, bleiben weiterhin für die Regelung ihrer eigenen Verfahrens- und Zuschlagskompetenzen zuständig.

Kontakt

Florian Weber

Baudirektor
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