22.04.2024, Medienmitteilung
Gesamterneuerungswahlen der Zuger Gerichte: Wahlvorschläge sind eingereicht
Am Sonntag, 30. Juni 2024, finden die Gesamterneuerungswahlen der Zuger Gerichte statt. Gewählt werden die Mitglieder und Ersatzmitglieder für das Obergericht, Kantonsgericht, Strafgericht sowie das Verwaltungsgericht für die Amtsperiode 2025 bis 2030. Voraussichtlich gibt es für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts einen Urnengang, für die übrigen Gerichte eine stille Wahl.
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen ist am Montag, 22. April 2024, 17.00 Uhr, abgelaufen. Innerhalb dieser Frist wurden die Wahlvorschläge bei der Staatskanzlei des Kantons Zug eingereicht.
Prüfung der Wahlvorschläge
Die Staatskanzlei prüft die eingegangenen Wahlvorschläge. Diese liegen bei der Staatskanzlei bis Mittwoch, 24. April 2024, 17.00 Uhr, auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können allfällige Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht werden. Wenn vorgeschlagene Personen amtlich gestrichen werden, können Vertretende der Wahlvorschläge neue Personen zur Wahl vorschlagen.
Veröffentlichung der bereinigten Wahlvorschläge
Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens veröffentlicht die Staatskanzlei die bereinigten Wahlvorschläge im Amtsblatt. Diese Veröffentlichung erfolgt am Donnerstag, 2. Mai 2024. Für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts wurden mehr Personen vorgeschlagen als es Richterstellen zu besetzen gibt. Deshalb zeichnet sich hier ein Urnengang ab, der am 30. Juni 2024 stattfindet.
Voraussichtlich stille Wahl für die übrigen Gerichte
Für die übrigen Gerichte sind gleich viele Personen vorgeschlagen wie es Richterstellen gibt. Dies betrifft die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts, die Mitglieder des Kantonsgerichts, die Mitglieder des Strafgerichts sowie die Ersatzmitglieder des Kantons- und Strafgerichts. Der Zuger Regierungsrat erklärt diese vorgeschlagenen Personen für gewählt und teilt ihnen die Wahl mit. Die Gewählterklärung wird in der Folge im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht. Der Zuger Kantonsrat muss zudem diese Wahl für gültig erklären, was frühestens im 3. Quartal 2024 erfolgt.