11.07.2024, Medienmitteilung
Überschüsse schaffen Mehrwert für alle
Der Kanton Zug ist finanziell gut aufgestellt und will deshalb seiner Bevölkerung zu viel eingenommene Steuern zurückerstatten. Davon werden alle Zugerinnen und Zuger und auch die Wirtschaft profitieren.
Aus dem Jahr 2023 resultiert ein Überschuss von 461,3 Millionen Franken. Auch in Zukunft ist mit Ertragsüberschüssen im dreistelligen Bereich zu rechnen. Zudem verfügt der Kanton über eine sehr solide Eigenkapitalbasis. Der Regierungsrat plant deshalb ab 2026 eine Reihe von Entlastungsmassnahmen für die Zuger Bevölkerung, das Gewerbe und die Wirtschaft, die unter dem Paket «Mehrwert für alle» zusammengefasst sind.
Befristete Senkung des Kantonssteuerfusses
Aufgrund der gegenwärtig sehr guten finanziellen Situation im Kantonshaushalt und zur Abfederung der vielerorts spürbar gestiegenen Lebenshaltungskosten soll der Kantonssteuerfuss für die Jahre 2026 bis 2029 von aktuell 82 Prozent auf neu 78 Prozent gesenkt werden. Eine Senkung um 4 Steuerfuss-Prozente führt zu steuerlichen Mindererträgen von rund 56 Millionen Franken pro Jahr. Für die vier Jahre rechnet der Kanton mit Mindererträgen von 224 Millionen Franken. Den Zuger Gemeinden entstehen dadurch keine finanziellen Ausfälle.
Steuerliche Abbildung gestiegener Krankenkassen-Prämien
Die Krankenkassenprämien gehören mittlerweile zu den grossen finanziellen Herausforderungen. Personen mit tiefen Einkommen und Vermögen können zumindest individuelle Prämienverbilligungen geltend machen. Für den unteren Mittelstand sind die Prämienanstiege der letzten Jahre eine enorme Herausforderung. Künftig sollen höhere Steuerabzüge zulässig sein. Bisher war der Abzug von der Familienkonstellation und von geleisteten Beiträgen an die 2. und 3. Säule abhängig. Er bewegt sich in einer Bandbreite von 3400 Franken bis 10 200 Franken zuzüglich 1100 Franken pro Kind. Neu werden diese Abzüge auf 4600 Franken bis 13 800 Franken zuzüglich 1600 Franken pro Kind erhöht. Der Kanton rechnet mit jährlichen steuerlichen Mindererträgen von rund 6,5 Millionen Franken. Bei den Gemeinden belaufen sich diese auf rund 4,9 Millionen Franken.
Steuerliche Entlastung für Rentnerinnen und Rentner
Ab 2026 sollen Rentnerinnen und Rentner mit einem Reineinkommen von bis zu 120 000 Franken und einem Reinvermögen bis zu 400 000 Franken je 6000 Franken in Abzug bringen können. Dies gilt für Ehepaare sowie für getrennte, geschiedene, verwitwete oder ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern zusammen leben für die bereits ein Kinderabzug gewährt wird. Für die übrigen Steuerpflichtigen, vor allem Ledige ohne minderjährig bzw. unterstützte Kinder, ist ein Reineinkommen von bis zu 60 000 Franken massgebend. Diese Anpassungen führen für den Kanton zu jährlichen steuerlichen Mindererträgen von rund 2,6 Millionen Franken. Die Gemeinden haben mit Minderträgen von rund 2 Millionen Franken zu rechnen. Damit wird die kantonsrätliche Motion betreffend Stabilisierung der eigenverantwortlichen Altersvorsorge durch steuerliche Entlastung teilweise umgesetzt.
Rückzahlung zu viel eingenommener Steuergelder
Die drei vorgenannten Massnahmen bilden ein Paket, das Mehrwert für alle bringt. Damit sollen die gesamte Bevölkerung, das Gewerbe und die Wirtschaft spürbar entlastet und zu viel eingenommene Steuergelder zurückerstattet werden.