14.11.2025, Medienmitteilung

Hohe PFAS-Belastung in Hecht und Egli aus dem Zugersee bestätigt

Repräsentative Fischproben von Hecht und Egli aus dem Zugersee überschreiten eindeutig die vom Bund vorgegebenen lebensmittelrechtlichen Höchstgehalte für PFAS. Deshalb dürfen diese beiden Fischarten aus dem Zugersee ab sofort nicht mehr als Lebensmittel verkauft oder unentgeltlich abgegeben werden. Dies gilt sowohl für die Berufsfischer als auch für die Freizeitangler. Fische aus dem Ägerisee und aus Fischzuchten sind hiervon nicht betroffen.

Der Zugersee weist im Vergleich zu anderen Schweizer Seen hohe PFAS-Werte auf. Es gibt Hinweise, dass die PFAS-Einträge in den See früher höher als heutzutage waren. Die aktuellen PFAS-Einträge werden zurzeit untersucht. Ursachen dafür sind insbesondere belastete Standorte wie ehemalige Löschübungs- und Brandereignisplätze sowie frühere Fabrikareale. Fische aus dem Ägerisee und aus Fischzuchten sind hiervon nicht betroffen.

Fische beprobt

Im zweiten Halbjahr 2024 erhobene Stichproben ergaben, dass Raubfische aus dem Zugersee möglicherweise die lebensmittelrechtlichen PFAS-Höchstgehalte nicht einhalten, wie Ende vergangenen Jahres informiert wurde. Deshalb wurden zusammen mit den Berufsfischern, dem Amt für Wald und Wild (AFW) und dem Amt für Verbraucherschutz (AVS) weitere Untersuchungen vorgenommen, um verlässliche Angaben für die Fischerei zu erhalten. Die nun vorliegenden Resultate zeigen auf, dass bereits nach der ersten Hälfte der noch laufenden einjährigen Monitoringkampagne repräsentative Aussagen für einige Fischarten gemacht werden können.

Hecht und Egli betroffen

Probenentnahmen aus dem Zugersee zeigen, dass die PFAS-Höchstwerte bei Felchen aktuell eingehalten werden. Anders verhält es sich bei den Raubfischarten Hecht und Egli. Diese beiden Fischarten überschreiten eindeutig die vom Bund vorgegebenen lebensmittelrechtlichen PFAS-Höchstgehalte. Damit dürfen Hecht und Egli aus dem Zugersee ab sofort nicht mehr als Lebensmittel verkauft oder unentgeltlich abgegeben werden. Dies gilt sowohl für die Berufsfischer als auch für die Freizeitangler. Andere Fischarten werden weiter untersucht. Eine Neubeurteilung der Situation findet dann statt, wenn sich die PFAS-Werte im Zugersee ausreichend gesenkt haben und die genannten Fischarten eine PFAS-Belastung unterhalb der geltenden Höchstgehalte aufweisen.

Beim Verzehr PFAS-belasteter Fische aus dem Zugersee besteht zwar keine akute Gefährdung für die Gesundheit. Werden jedoch über Jahre immer wieder auch nur kleine Mengen dieser Stoffe aufgenommen, können sie mit der Zeit chronische Gesundheitsschäden verursachen. Der private Eigenverzehr bleibt erlaubt. Trotzdem sollte die Aufnahme aufgrund der Anreicherung dieser Stoffe im Körper reduziert werden. Die Langzeitwirkungen von PFAS im Körper werden von der Wissenschaft zurzeit weiter erforscht.

Auswirkungen auf die Fischerei

Die Berufsfischer sind von dieser Massnahme besonders betroffen, weil sie finanzielle Einbussen verursacht. Die Freizeitangler werden bei einem Patentkauf über diese neue Regelung informiert. Wenn die beiden wichtigsten Raubfischarten nicht mehr befischt werden, stellen sich Fragen zu den Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht des Sees. Eine deutliche Zunahme der Raubfischpopulation ist mittelfristig nicht auszuschliessen. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die übrigen, weiterhin befischbaren Arten sind derzeit unklar und werden untersucht. Vergleichbare Erfahrungen liegen nicht vor, da im Zugersee seit historischer Zeit alle Fischarten regelmässig befischt wurden.

Umgang mit gefangenen Fischen

Die von den Berufsfischern künftig gefangenen Hechte und Eglis werden vom Amt für Wald und Wild (AFW) vorläufig übernommen und fachgerecht entsorgt. Für die Freizeitangler werden bei den gemeindlichen Kadaversammelstellen Behälter zur fachgerechten Entsorgung zur Verfügung gestellt. Alternativ können Freizeitangler gefangene Hechte und Eglis über den Haushaltsmüll entsorgen (nicht über den Kompost). Alle gefangenen Fische sind weiterhin in der Fangstatistik zu erfassen und dem AFW zu melden.

Sowohl die Berufsfischer als auch die Fischervereine wurden über die PFAS-Situation von Hecht und Egli im Zugersee umfassend informiert; ebenfalls die betroffenen Anrainerkantone des Zugersees Schwyz und Luzern und deren Berufsfischer.

Finanzielle Unterstützung vorgesehen

Der Regierungsrat befürwortet im Grundsatz eine kantonale finanzielle Unterstützung der Berufsfischerinnen und Berufsfischer. Das Amt für Wald und Wild wurde beauftragt, die Details zu klären.

Zugersee

Zugersee mit Rigi.

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Olivier Burger

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