13.11.2025, Medienmitteilung

Öffentliche Mitwirkung zur Richtplananpassung

Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan an. Betroffen sind unter anderem die Kies- und Deponiegebiete, das Gelände Gubel-Fürschwand und eine Siedlungsbegrenzungslinie in Hünenberg. Die Anpassungen liegen von Donnerstag, 13. November 2025 bis Montag, 12. Januar 2026 öffentlich auf.

Seit Anfang 2023 wird das kantonale Kies- und Deponiekonzept überarbeitet. Im Zentrum stehen die Koordination zwischen Kiesabbau und Aushubplanung und eine umfassende Interessenabwägung zwischen den verschiedenen Abbaugebieten. Zudem wurden Überlegungen zu neuen Abbaugebieten oder zum Verzicht auf alte Abbaugebiete gemacht. Damit der Kiesbedarf mittel- bis langfristig mit Importen via Bahn gedeckt werden kann, ist eine Umladestation für den Bahnkiestransport vorgesehen. Auch soll unbelasteter Aushub mit dieser Umladestation mit der Bahn exportiert werden. Gestützt auf diese neuen Rahmenbedingungen soll nun eine Anpassung des Richtplans erfolgen.

Neue Siedlungsbegrenzungslinie in Hünenberg

Die Gemeinde Hünenberg sucht einen neuen Standort für den Ökihof. Ein einziger, zentral gelegener Ökihof soll die beiden bisherigen Standorte ersetzen. Als neuer Standort ist ein gemeindeeigenes Grundstück an der Chamerstrasse im Gebiet Schlatt vorgesehen mit Anbindung an die Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH). Der Standort bedingt eine Anpassung des kantonalen Richtplans, weil er sich ausserhalb der Siedlungsbegrenzungslinie befindet.

Angepasste Nutzung im Gubel

Das Bundesamt für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird künftig den Übungsplatz Gubel für die Ausbildung am bodengestützten Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite (BODLUV GR) mit Simulatoren in Betrieb nehmen. Dafür braucht es im Richtplan die Aufhebung des kantonalen Erholungsgebiets «Gubel-Fürschwand». Auf dem Übungsplatz Gubel wird die weltweit einzige noch existierende Bloodhound-Lenkwaffenstellung von der Militärhistorischen Stiftung des Kantons Zug (MHSZ) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Ausstellung bleibt auch im Rahmen des Ausbildungsstandorts bestehen. Für diese zivile Mitbenützung besteht ein Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der MHSZ.

Online-Formular für Rückmeldungen

Alle Unterlagen sowie das Mitwirkungsformular sind online zugänglich (siehe Link). Die Anpassungen sind beim Amt für Raum und Verkehr in Zug und bei den Gemeinden öffentlich aufgelegt. Alle Interessierten können die Unterlagen während den Bürozeiten einsehen. Nach der öffentlichen Mitwirkung wird die Baudirektion die Vorlage zuhanden des Regierungsrats überarbeiten. Danach wird die Richtplananpassung dem Kantonsrat zur Beratung unterbreitet.

Gubel

Übungsplatz Gubel in Menzingen.

Kontakt

Olivier Burger

Fachspezialist Kommunikation
Baudirektion

+41 41 594 21 25 olivier.burger@zg.ch