12.12.2025, Medienmitteilung

Regierungsrat setzt Gesetz über Standortentwicklung um

Der Regierungsrat hat die Vollziehungsverordnung zum Gesetz über Standortentwicklung (SEVO) verabschiedet. Damit können ab dem 1. Januar 2026 Förderbeiträge an Unternehmen für Nachhaltigkeit und Innovation ausgerichtet werden.

Die Zuger Stimmbevölkerung hat am 30. November 2025 das Gesetz über Standortentwicklung (GSE) mit 25 641 Ja-Stimmen angenommen. Der Regierungsrat hat nun die dazugehörige Standortentwicklungsverordnung (SEVO) verabschiedet, welche die Details zur Umsetzung der Förderbeiträge regelt. Das Gesetz und die Verordnung treten per 1. Januar 2026 in Kraft. In den Jahren 2026 bis 2028 stehen jährlich maximal 150 Millionen Franken zur Verfügung, um Unternehmen bei ihren Nachhaltigkeits- und Innovationsbestrebungen zu unterstützen. Diese Mittel stammen aus den Mehreinnahmen der OECD-Mindeststeuer. Die insgesamt erwarteten Mehrerträge von netto rund 200 Millionen Franken pro Jahr investiert der Kanton Zug in drei Handlungsfelder: Soziales (Kinderbetreuung, Bildung, Wohnen), Infrastruktur und innovative Projekte (Blockchain Zug Joint Research Initiative, ETH-Partnerschaften, Energieprojekte) sowie als drittes Handlungsfeld die hier im Fokus stehenden Förderbeiträge an Unternehmen für Nachhaltigkeit und Innovation.

Wirkungsorientierte Förderung von Nachhaltigkeit und Innovation

«Mit der SEVO führen wir ein unbürokratisches und effizientes Fördersystem ein, das messbare Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Innovation unterstützt», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler. Die wirkungsorientierte Nachhaltigkeitsförderung unterstützt Unternehmen, die Treibhausgasemissionen in ihren Lieferketten substanziell reduzieren. Gefördert werden Unternehmen, die mindestens 50 000 Tonnen CO₂-Äquivalente einsparen. Pro eingesparter Tonne werden 30 Franken ausgerichtet. Die aufwandseitige Innovationsförderung fördert Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit einem Beitragssatz von 25 Prozent auf qualifizierende Personalaufwendungen plus einem pauschalen Infrastrukturzuschlag von 35 Prozent. Auch in der Schweiz durchgeführte klinische Studien werden gefördert.

Flexibilität im dynamischen Umfeld

Mit den Regelungen in der Verordnung kann den sich laufend ändernden internationalen Rahmenbedingungen bestmöglich Rechnung getragen werden. «Nur durch ein flexibles System können wir auf kurzfristige Anpassungen der OECD-Vorgaben reagieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons sichern», betont Finanzdirektor Heinz Tännler. Die Unternehmen können ab 1. März 2026 Gesuche einreichen, erstmals gestützt auf Zahlen des Geschäftsjahrs 2024. Die Finanzdirektion ist für den Vollzug zuständig. Rund 400 im Kanton ansässige Gesellschaften sind von der internationalen Mindeststeuer betroffen. Das Förderbeitragssystem ermöglicht es, die drohenden Standortnachteile zu kompensieren und die Position des Kantons Zug als international attraktiver Wirtschaftsstandort langfristig zu sichern.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 79 223 81 66 heinz.taennler@zg.ch