16.01.2025, Medienmitteilung
Öffentliche Mitwirkung zur Richtplananpassung
Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan an. Betroffen sind die Linienführungen der Umfahrungen Zug und Unterägeri, ein Wasserkraftvorhaben im Lorzentobel sowie kleinräumige Anpassungen im Gebiet der Stadt Zug. Die Anpassungen liegen von Freitag, 17. Januar bis Montag, 17. März 2025 öffentlich auf.
Am 3. März 2024 lehnte das Volk den Rahmenkredit für die Planung, den Landerwerb und den Bau der Umfahrungen Unterägeri und Zug ab. Die vorliegende Richtplananpassung sieht vor, die Linienführung dieser beiden Projekte zu streichen. Zudem sollen in der Stadt Zug Siedlungsbegrenzungen im Gebiet Meisenberg/Gimenen zurückgenommen werden und ein Geviert am südlichen Bleichimattweg aus dem Verdichtungsgebiet entlassen werden.
Neue Kraftwerkszentrale im Lorzentobel
Im Lorzentobel betreibt die Wasserwerke Zug Energie AG (WWZ) drei Laufwasserkraftwerke. Die WWZ hat an den beiden oberen Kraftwerken des Lorzenlaufs Sanierungsbedarf festgestellt und verschiedene Optionen zur Sanierung der Anlagen geprüft. Neu sollen die zwei betroffenen Kraftwerke ausser Betrieb gesetzt werden und ein neues Zentralengebäude erstellt werden. Dies wird neu im Richtplan festgesetzt. Das Vorhaben hat zur Folge, dass ein bisher nicht genutzter Abschnitt der Lorze neu als Restwasserstrecke geführt wird. Ober- und unterhalb dieser Strecke wird die Lorze bereits heute energietechnisch genutzt.
Online-Formular für Rückmeldungen
Alle Unterlagen sowie das Mitwirkungsformular sind online zugänglich (siehe Link). Die Anpassungen sind beim Amt für Raum und Verkehr in Zug und bei den Gemeinden öffentlich aufgelegt. Alle Interessierten können die Unterlagen während den Bürozeiten einsehen. Nach der öffentlichen Mitwirkung wird die Baudirektion die Vorlage zuhanden des Regierungsrats überarbeiten. Danach wird die Richtplananpassung dem Kantonsrat zur Beratung unterbreitet.