24.02.2025, Medienmitteilung

Strengere Einwasserungsregeln zum Schutz vor der Quaggamuschel

Der Kanton Zug verschärft die Einwasserungsregeln, um den noch nicht befallenen Ägerisee vor der Quaggamuschel zu schützen. Die revidierte Verordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.

Die invasive Quaggamuschel breitet sich seit 2014 rasant in der Schweiz aus. Sie verdrängt heimische Arten und bedroht dadurch die biologische Vielfalt. Zudem verursacht sie durch verstopfte Leitungen hohe Wartungskosten. Als Hauptursache für die Verbreitung gelten Boote, die in verschiedenen Gewässern eingesetzt werden.

Im Sommer 2024 wurde die Quaggamuschel im Zugersee nachgewiesen. Der Ägerisee ist bislang nicht betroffen, wie jüngste Proben von Ende Januar 2025 bestätigen. Um diesen Zustand zu bewahren und den Ägerisee zu schützen, treten am 1. März 2025 verschärfte Einwasserungsregeln in Kraft.

Strengere Schutzmassnahmen für den Ägerisee

Auf dem Ägerisee dürfen künftig nur Boote einwassern und verkehren, die im Kanton Zug immatrikuliert sind, im Schiffsausweis den Ägerisee als Heimgewässer deklariert haben und über eine Einwasserungsbewilligung der Direktion des Innern verfügen. Boote mit Heimgewässer Ägerisee erhalten ausserdem zusammen mit der Bewilligung zwei Kontrollaufkleber, die gut sichtbar beidseitig am Boot anzubringen sind.

Ohne Gewässerwechsel ist die Bewilligungserteilung eine Formsache. Anders verhält es sich bei Booten, die zuvor in einem anderen Gewässer eingesetzt wurden: Sowohl auf dem Ägerisee als auch auf dem Zugersee ist in diesem Fall eine Reinigung erforderlich, die neu zwingend durch eine autorisierte Reinigungsstelle erfolgen muss. Auf dem Ägerisee ist nach der fachmännischen Reinigung zusätzlich eine kostenpflichtige Kontrolle durch das Amt für Wald und Wild vorgeschrieben.

Die strengeren Regelungen für den Ägerisee spiegeln die besonderen Schutzbemühungen des Kantons wider, um das Gewässer vor einem Quaggamuschelbefall zu bewahren.

Reinigungspflicht auch für Wassersportgeräte und Baumaschinen

Die Einwasserungsverordnung gilt auch für Wassersportgeräte, Tauch-, Angel- und Schwimmausrüstung sowie Baumaschinen. Sämtliche Geräte müssen vor Nutzung gereinigt werden. Das Einbringen von Materialien wie Kiessand oder Aushubmaterial in den Ägerisee und seine Zuflüsse ist verboten, wenn sie aus einem anderen Gewässer stammen.

Verstösse werden mit Busse in Höhe von bis zu 10'000 Franken bestraft.

Gemeinsam für den Schutz der Zuger Gewässer

Mit der revidierten Einwasserungsverordnung stärkt der Kanton Zug nicht nur den Schutz des Ägerisees, sondern schafft auch die nötigen Voraussetzungen, um die Einschleppung weiterer aquatischer Schadorganismen in heimische Gewässer zu verhindern. Aus diesem Grund hält der Kanton auch an seinen bisherigen Massnahmen für den Zugersee fest, obwohl dort die Quaggamuschel bereits nachgewiesen wurde.

Mit der Revision der Einwasserungsverordnung passt sich der Kanton Zug zudem den Melde- und Reinigungsvorschriften der Nachbarkantone sowie weiterer Kantone in der Schweiz an. Dies schafft eine einheitliche Regelung in der Region und stärkt die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung invasiver Arten.

Der Kanton Zug appelliert an alle Wassernutzenden, ihren Beitrag zum Schutz der Gewässer zu leisten und die neuen Regeln verantwortungsvoll umzusetzen.

Kontakt

Beda Schlumpf

Abteilungsleiter Jagd und Fischerei
Direktion des Innern

+41 41 594 57 99 beda.schlumpf@zg.ch