18.05.2025, Medienmitteilung
Mehrwert-Initiative und Gegenvorschlag werden abgelehnt
Die Zuger Stimmbevölkerung hat die Mehrwert-Initiative für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum sowie den Gegenvorschlag abgelehnt. Das Planungs- und Baugesetz bleibt in der aktuellen Form bestehen. Eine Mehrwertabgabe bei Um-, Aufzonungen und Bebauungsplänen in den kommunalen Bauordnungen bleibt freiwillig, respektive den Gemeinden überlassen.
Die Stimmbevölkerung des Kantons Zug hat sich gegen eine obligatorische Einführung einer Mehrwertabgabe bei Um-, Aufzonungen und Bebauungsplänen ausgesprochen. Mit diesem Entscheid sieht die Zuger Bevölkerung keinerlei Notwendigkeit für eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben.