18.05.2025, Medienmitteilung

Mehrwert-Initiative und Gegenvorschlag werden abgelehnt

Die Zuger Stimmbevölkerung hat die Mehrwert-Initiative für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum sowie den Gegenvorschlag abgelehnt. Das Planungs- und Baugesetz bleibt in der aktuellen Form bestehen. Eine Mehrwertabgabe bei Um-, Aufzonungen und Bebauungsplänen in den kommunalen Bauordnungen bleibt freiwillig, respektive den Gemeinden überlassen.

Die Stimmbevölkerung des Kantons Zug hat sich gegen eine obligatorische Einführung einer Mehrwertabgabe bei Um-, Aufzonungen und Bebauungsplänen ausgesprochen. Mit diesem Entscheid sieht die Zuger Bevölkerung keinerlei Notwendigkeit für eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben.

Kontakt

Olivier Burger

Fachspezialist Kommunikation
Baudirektion

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