04.06.2025, Medienmitteilung
Bundesgericht bestätigt Zuger Zulassungsverordnung
Das Bundesgericht hat sämtliche Beschwerden, die im Sommer 2023 von Ärztinnen und Ärzten gegen eine Revision der kantonalen Zulassungsverordnung erhoben wurden, abgewiesen.
Die Zulassungsverordnung sieht vor, dass die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Spezialdisziplinen, in denen der Versorgungsgrad über dem Schweizer Durchschnitt liegt, einer Beschränkung unterliegt. Grundlage der Regelung ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG), welches die Zulassungssteuerung als Kostendämpfungsmassnahme vorsieht. Das KVG schreibt seit 2023 allen Kantonen die Festlegung von Höchstzahlen vor.
Gegen die Revision der Zuger Zulassungsverordnung reichten im Sommer 2023 mehrere Ärztinnen und Ärzte insgesamt sieben Beschwerden beim Bundesgericht ein. Dieses hat nun alle Beschwerden abgewiesen. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Zulassungssteuerung angesichts des stetigen Anstiegs der Krankenkassenprämien ein legitimes sozialpolitisches Ziel verfolge, das im Hinblick auf die Wirtschaftsfreiheit zulässig sei. Zu ihrer Umsetzung bedürfe es keiner zusätzlichen Gesetzesnormen auf kantonaler Ebene. Die im Kanton Zug getroffene Regelung sei bundesrechtskonform.
Es handelt sich um die Urteile in den Verfahren 9C_529/2023, 9C_530/2023, 9C_535/2023 und 9C_536/2023 vom 24. März, 9C_533/2023 und 9C_534/2023 vom 2. April 2025 und 9C_465/2023 vom 28. April 2025. Sie sind auf der Website des Bundesgerichts abrufbar.
Kontakt
Daniel Liechti
Stellvertretender Generalsekretär Gesundheitsdirektion
+41 41 594 12 74 daniel.liechti@zg.ch