04.09.2025, Medienmitteilung

Seit dem 1. September gilt der revidierte Normalarbeitsvertrag Privathaushalt


Am 1. September 2025 ist der überarbeitete Normalarbeitsvertrag (NAV) Privathaushalt in Kraft getreten. Die neuen Regelungen umfassen spezifische Bestimmungen für die 24-Stunden-Betreuung.

Das Obligationenrecht verpflichtet die Kantone, einen Normalarbeitsvertrag (NAV) für Arbeitnehmende im Hausdienst zu erlassen. Das SECO hat im Auftrag des Bundesrats einen Modell-NAV mit Mindeststandards für die 24-Stunden-Betreuung definiert. Die Kantone sollen ihre bestehenden NAV entsprechend ergänzen. Der Kanton Zug hat seinen NAV Privathaushalt überarbeitet und die neuen Regelungen integriert. Diese umfassen spezifische Bestimmungen für die 24-Stunden-Betreuung, einschliesslich Regelungen zu Präsenzzeit und Präsenzzeitentschädigung, Pausen, Reisekosten und Handhabung der Arbeitszeitdokumentation. Der revidierte NAV Privathaushalt des Kantons Zug ist am 1. September 2025 in Kraft getreten.

Regelungsbedarf zum Schutz der Arbeitnehmenden

In Schweizer Privathaushalten arbeiten viele Arbeitnehmende, oft aus EU-Ländern, in der 24-Stunden-Betreuung von Unterstützungsbedürftigen. Diese «Live-in-Betreuung» unterscheidet sich von normalen Arbeitsverhältnissen durch fliessende Übergänge zwischen Arbeits- und Ruhezeiten. Es besteht die Gefahr unzureichender Pausen und Entschädigung. Das Arbeitsgesetz gilt nicht für Privathaushalte, was vom Bundesgericht bestätigt wurde. Für direkt angestellte Arbeitskräfte in Privathaushalten besteht daher zusätzlicher Regelungsbedarf zum Schutz der Arbeitnehmenden. Die besondere Situation der 24-Stunden-Betreuung erfordert spezifische Massnahmen zur Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen.

Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 2. Februar bis 30. April 2024. Eingeladen wurden Einwohnergemeinden, Kantonsratsparteien, Gesundheitsverbände, Organisationen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Wirtschaftsverbände. Die Rückmeldungen kamen von einem breiten Spektrum an Interessengruppen und repräsentieren verschiedene Perspektiven zum Thema. Es gingen 17 Stellungnahmen ein: von acht Einwohnergemeinden, fünf politischen Parteien und vier Verbänden/Organisationen. Die Gemeinden Unter- und Oberägeri, die Spitex Kanton Zug und der Gewerbeverband Kanton Zug verzichteten auf eine Stellungnahme.

Kontakt

Amt für Wirtschat und Arbeit

Volkswirtschaftsdirektion

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