22.09.2025, Medienmitteilung
Voraussichtlich stille Wahl für ein Mitglied des Zuger Obergerichts
Innerhalb der Wahlanmeldefrist stellt sich eine Person zur Wahl. Es kommt daher bei der Ergänzungswahl für ein Mitglied des Obergerichts voraussichtlich zur stillen Wahl.
Stephan Scherer, Zug, tritt per Ende Oktober 2026 als Mitglied des Zuger Obergerichts zurück. Somit wird während der Amtsdauer 2025 bis 2030 ein Sitz am Obergericht frei.
Wahlvorschlag
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 22. September 2025, 17.00 Uhr, abgelaufen. Innerhalb dieser Frist ist bei der Staatskanzlei folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Frey Carmela, 1984, Richterin Kantonsgericht Zug, Gartenstadt 34, 6300 Zug, SP Kanton Zug
Feststellung der Gültigkeit der Wahl
Die Staatskanzlei prüft den eingegangenen Wahlvorschlag. Dieser liegt bis Mittwoch, 24. September 2025, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können allfällige Mängel des Wahlvorschlags geltend gemacht werden.
Sofern der Wahlvorschlag gültig ist, findet für diese Vakanz im Obergericht kein Wahlgang statt. In diesem Fall erklärt der Zuger Regierungsrat die vorgeschlagene Person für gewählt. Die Gewählterklärung wird anschliessend im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht, voraussichtlich am Donnerstag, 23. Oktober 2025.
Diese Ergänzungswahl muss zudem durch den Zuger Kantonsrat für gültig erklärt werden. Dies erfolgt frühestens am 18. Dezember 2025.