23.09.2025, Medienmitteilung

Zuger Krankenkassenprämien: Entlastung zeigt volle Wirkung

Die Zuger Krankenkassenprämien sinken nächstes Jahr um 14,7 Prozent. Der Grund ist, dass der Kanton in den Jahren 2026 und 2027 fast die gesamten Kosten für stationäre Spitalbehandlungen übernimmt. Der Kanton Zug weist damit die tiefsten Prämien in der Schweiz auf.

Die mittlere Monatsprämie im Kanton Zug beträgt nächstes Jahr 264.50 Franken. Gegenüber 2025 bedeutet dies eine Senkung um 14,7 Prozent. Der Rückgang bei den Erwachsenen beträgt 15,0 Prozent, bei den Jungen Erwachsenen von 19 bis 25 Jahren 14,3 Prozent und bei den Kindern 12,9 Prozent.

Ertragsüberschüsse zielgerichtet eingesetzt

Die Finanzen des Kantons Zug sind in einem sehr guten Zustand. Ein Teil der Überschüsse soll deshalb direkt an die Bevölkerung zurückfliessen. Zu diesem Zweck erhöht der Kanton in den Jahren 2026 und 2027 seine Beteiligung an den Kosten für stationäre Spitalbehandlungen von Zuger Patientinnen und Patienten auf 99 Prozent. Damit sinkt der Aufwand für die Krankenversicherung und in der Folge sinken auch die Prämien.

Erwartungen haben sich bestätigt

Ohne zusätzlichen Kantonsbeitrag wären die Prämien mutmasslich um etwa 4 Prozent gestiegen. Tatsächlich sinken sie aber um 14,7 Prozent. Der zusätzliche Kantonsbeitrag bringt also eine Entlastung um 18,7 Prozent. Dies entspricht ziemlich genau der Wirkung, welche der Regierungsrat in seinem Antrag an den Kantonsrat prognostiziert hatte (18 Prozent). Man kann somit davon ausgehen, dass die Krankenkassen die Entlastung vollständig an die Versicherten weitergegeben haben.

Auch Franchise und Selbstbehalt sind betroffen

Die Erhöhung des Kantonsbeitrags wirkt sich nicht nur auf die Prämien aus, sondern hat im Fall eines stationären Spitalaufenthalts auch Einfluss auf die Franchise und den Selbstbehalt. Dies hängt damit zusammen, dass die Patientenbeteiligung nur auf dem Anteil der Krankenversicherung berechnet wird. Weil dieser Anteil in den kommenden zwei Jahren nur 1 Prozent der stationären Behandlungskosten beträgt, fällt auch die Patientenbeteiligung im Rahmen der Franchise und des Selbstbehalts massiv tiefer aus. Dennoch sollte man mit der Wahl einer hohen Franchise-Stufe vorsichtig sein, wenn man nicht über die nötige finanzielle Flexibilität verfügt. Denn im Zusammenhang mit einem stationären Eingriff fallen in der Regel auch Kosten für ambulante Vor- und Nachbehandlungen sowie Therapien und Medikamente an, welche nicht von der erhöhten Kantonsbeteiligung entlastet werden.

Neue Ausgangslage ab 2028

Die Entlastungsmassnahme beschränkt sich auf die nächsten zwei Jahre. Der zusätzliche Beitrag des Kantons beträgt im Jahr 2026 voraussichtlich 108 Millionen Franken, 2027 rund 113 Millionen Franken. Ab 2028 wird die Finanzierung der Krankenversicherung schweizweit neu geregelt. Das bedingt auch im Kanton Zug gesetzliche Anpassungen, über die der Kantonsrat zu gegebener Zeit befinden wird. In diesem Rahmen wird auch über die künftige Höhe des Kantonsbeitrags zu entscheiden sein.

Kontakt

Andreas Hostettler

Landammann und stellvertretender Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

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