12.01.2026, Medienmitteilung
Innovation und Nachhaltigkeit: Kanton Zug startet Förderprogramm am 1. März 2026
Kurz vor Jahresende herrschte international etwas mehr Klarheit, welche Standortförderungsmassnahmen mit der OECD-Mindeststeuer vereinbar sind. Nun arbeitet die Finanzdirektion mit Hochdruck an den Einzelheiten zur Umsetzung. Ab dem 1. März 2026 können berechtigte Unternehmen ihre Gesuche einreichen.
Das Gesetz über Standortentwicklung (GSE) und die dazugehörige Verordnung (SEVO) traten am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie erlauben es dem Kanton, gewisse Unternehmen bei ihren Nachhaltigkeits- und Innovationsbestrebungen zu unterstützen. Diese Mittel stammen aus den Mehreinnahmen der OECD-Mindeststeuer. Die wirkungsorientierte Nachhaltigkeitsförderung unterstützt Unternehmen, die Treibhausgasemissionen in ihren Lieferketten um mindestens 50 000 Tonnen CO₂-Äquivalente reduzieren. Pro eingesparte Tonne werden 30 Franken ausgerichtet. Die aufwandseitige Innovationsförderung gewährt Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten einen Beitragssatz von 25 Prozent auf qualifizierende Personalaufwendungen plus einen pauschalen Infrastrukturzuschlag von 35 Prozent. Auch in der Schweiz durchgeführte klinische Studien werden gefördert.
Elektronische Einreichung ab 1. März 2026
Die OECD hielt sich lange bedeckt in Bezug auf abschliessende Kriterien zu Standortförderungsmassnahmen, die mit der OECD-Mindeststeuer vereinbar sind. «Erst kurz vor Jahresende herrschte so weit Klarheit, dass der Regierungsrat die Verordnung abschliessend verabschieden konnte», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler die zeitliche Differenz zwischen Volksabstimmung und operativer Umsetzung. Die Finanzdirektion arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, den Prozess und die nötigen Instrumente fertigzustellen und durch externe Experten plausibilisieren zu lassen. Spätestens ab dem 1. März 2026 wird das Antragsformular auf der Webseite der Finanzdirektion verfügbar sein. Unternehmen können das Formular herunterladen, elektronisch ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Beilagen einreichen. Da es sich um einen neuen Prozess handelt und das Volumen der Anträge schwer abschätzbar ist, wurden externe Experten beigezogen: «Es ist uns sehr wichtig, den Prozess für die Gesuchstellenden möglichst schlank zu halten und dennoch unsere Sorgfaltspflicht wahrzunehmen», betont Regierungsrat Tännler.
