22.01.2026, Medienmitteilung
Nebenamtliche Mandate der Zuger Regierungsratsmitglieder im Jahr 2025
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Übersicht über die nebenamtlichen Mandate seiner Mitglieder für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die daraus resultierenden Entschädigungen von rund 24 000 Franken flossen vollständig in die Staatskasse.
Im Jahr 2025 beliefen sich die Entschädigungen aus nebenamtlichen Mandaten auf 23'988 Franken, 2'444 Franken weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig nahm die Anzahl der Sitzungen weiter ab: Die Mitglieder des Regierungsrats nahmen insgesamt an 414 Sitzungen teil, 25 weniger als im Jahr 2024. Landammann Andreas Hostettler kommentiert diese Entwicklung: «Die Sitzungsgelder gehen stetig zurück. Ausschlaggebend dafür sind eine geringere Anzahl an Sitzungen sowie die Tatsache, dass nur wenige Mandate und Sitzungsarbeiten entschädigt werden.»
Transparenz bei Mandaten und rechtlicher Rahmen
Die Zuger Regierung veröffentlicht jährlich die Mandate, nebenamtlichen Tätigkeiten und Interessenbindungen ihrer Mitglieder. Seit 2014 weist sie zudem aus, wie viel Zeit jedes Mitglied für nebenamtliche Sitzungen aufgewendet hat und welche Entschädigungen daraus resultierten.
Regelungen und Offenlegung der Tätigkeiten
Die Tätigkeiten des Regierungsrats sind im Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.2) sowie im Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25) geregelt. Das Regierungsratsmandat wird im Vollamt ausgeübt. Nebenamtliche Tätigkeiten sind nur zulässig, wenn sie mit den Hauptaufgaben im Regierungsrat vereinbar sind.
Die vollständige Übersicht der Mandate, nebenamtlichen Tätigkeiten und Interessenbindungen des Zuger Regierungsrats für das Jahr 2025 ist im entsprechenden Register einsehbar.
