19.02.2026, Medienmitteilung
Kanton Zug führt Bezahlkarte im Asylbereich ein
Der Kanton Zug führt ab April 2026 schrittweise eine Bezahlkarte für Personen im Asylbereich ein. Damit werden Unterstützungsleistungen in der Asylsozialhilfe und in der Nothilfe konsequent auf den täglichen Bedarf ausgerichtet und Zweckentfremdungen erschwert. Grundlage dafür ist ein Auftrag des Parlaments.
Der Zuger Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2026 eine Teilrevision der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich beschlossen und damit die rechtliche Grundlage für die Einführung der Bezahlkarte geschaffen. Ausgangspunkt war ein parlamentarischer Vorstoss aus dem Jahr 2024, den der Regierungsrat unterstützte und der 2025 vom Kantonsrat erheblich erklärt wurde.
Unterstützungsleistungen zweckgemäss einsetzen
Die Bezahlkarte funktioniert wie eine Prepaid-Kreditkarte ohne Bankkonto. Überweisungen sind nicht möglich – weder innerhalb der Schweiz noch ins Ausland. Die Karte kann für Einkäufe und Dienstleistungen in der Schweiz genutzt werden, etwa für Lebensmittel, ÖV-Billette oder weitere Ausgaben des täglichen Bedarfs.
Ein Bargeldbezug von maximal 150 Franken pro Karte und Monat bleibt möglich. Er ist dort nötig, wo die Bezahlkarte nicht eingesetzt werden kann, etwa für Kinder-Sackgeld, für Einzahlungen von Rechnungen oder für Einkäufe in Geschäften ohne Kartenzahlung. So bleibt die Umstellung alltagstauglich.
«Die Bezahlkarte stellt sicher, dass Unterstützungsleistungen dort eingesetzt werden, wo sie vorgesehen sind – für den Alltag in der Schweiz», sagt Andreas Hostettler, Landammann und Direktor des Innern.
Gestaffelte Einführung ab April 2026
Die Bezahlkarte wird ab April 2026 schrittweise für Personen in der Asylsozialhilfe und in der Nothilfe eingeführt. Dazu zählen Asylsuchende (Ausweis N), vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F), Schutzbedürftige (Ausweis S) sowie weggewiesene Personen. Insgesamt werden rund 1500 Personen ihre Unterstützungsleistungen auf eine Bezahlkarte erhalten.
Im Verlauf des Jahres 2026 will der Kanton zunächst bei mindestens 300 Personen auf die Bezahlkarte umstellen. Die Kartenkonfiguration und die dazugehörigen Prozesse werden während der Einführungsphase überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die gestaffelte Einführung ermöglicht einen geordneten Übergang in den Regelbetrieb, der spätestens ab 2028 vorgesehen ist. Die Umsetzung wird zudem im Auftrag des Kantons extern evaluiert.
Zug ist Vorreiterkanton
Bezahlkarten für das Asylwesen werden auch in anderen Kantonen sowie auf Bundesebene diskutiert. Zug ist einer der ersten Kantone, der dieses Instrument kantonsweit einführt.
«Die Bezahlkarte trägt dazu bei, das Schweizer Asylsystem weniger attraktiv zu machen, und es ist zu begrüssen, wenn weitere Kantone mitziehen», so der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler. «Unsere Erfahrungen als Vorreiterkanton geben wir gerne weiter.»
Kontakt
Andreas Hostettler
Landammann, Direktionsvorsteher Direktion des Innern
+41 41 594 58 72 andreas.hostettler@zg.ch