23.02.2026, Medienmitteilung
Regierungsrat spricht Notkredit zur Unterstützung der Berufsfischerei im Zugersee und für ökologische Abklärungen
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat aufgrund der PFAS-Belastung im Zugersee einen Notkredit für das Jahr 2026 bewilligt. Damit werden die Entschädigung der betroffenen Zuger Berufsfischer, die fachgerechte Entsorgung belasteter Fische sowie eine begleitende Ökosystemstudie finanziert. Hintergrund ist das weiterhin geltende Verbot, Hecht und Egli aus dem Zugersee als Lebensmittel in Verkehr zu bringen.
Untersuchungen haben gezeigt, dass die lebensmittelrechtlichen Höchstgehalte für PFAS bei den Raubfischarten Hecht und Egli im Zugersee deutlich überschritten werden. Diese Fischarten dürfen deshalb seit November 2025 nicht mehr verkauft oder abgegeben werden (vgl. Medienmitteilung vom 14.11.2025). Der Eigenverzehr bleibt rechtlich zulässig, wird jedoch nicht empfohlen. Andere Fischarten wie Felchen halten die Grenzwerte derzeit ein. Die Massnahme dient dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, hat jedoch erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Berufsfischerei im Zugersee.
Berufsfischer besonders betroffen
Die Berufsfischer üben ihre Tätigkeit gestützt auf kantonale Pachtverträge aus, die bis Ende 2028 laufen. Bei Vertragsabschluss durften sie davon ausgehen, sämtliche freigegebenen Fischarten vermarkten zu können. Das Verkaufsverbot von Hecht und Egli führt daher zu direkten Ertragsausfällen. Im Zugersee bestehen derzeit acht Berufsfischereipachten im Kanton Zug (sowie je eine in den Kantonen Schwyz und Luzern). Die Betriebe haben über Jahre hinweg substanzielle Investitionen in Infrastruktur, Boote, Netze und Verarbeitungseinrichtungen getätigt und vermarkten ihre Fänge überwiegend regional.
Notkredit für Entschädigung und ökologische Begleitung
An seiner Sitzung vom 17. Februar 2026 hat der Regierungsrat beschlossen, sich finanziell an den Folgen der PFAS-Situation zu beteiligen. Für das Jahr 2026 wird ein Notkredit in der Höhe von 105 000 Franken gemäss § 29 Abs. 1 Finanzhaushaltgesetz gesprochen.
Mit dem Kredit werden insbesondere folgende Massnahmen finanziert:
- Entschädigung der Zuger Berufsfischereibetriebe für Ertragsausfälle
- Übernahme und fachgerechte Entsorgung PFAS-belasteter Fische
- wissenschaftliche Ökosystemstudie zum Zugersee
Die Finanzierung für die Folgejahre bis zum Ablauf der Patente im Jahr 2028 ist über einen Kantonsratsbeschluss oder gegebenenfalls über eine gesetzliche Grundlage vorgesehen.
Ökosystemstudie liefert Entscheidungsgrundlagen
Ohne Befischung der beiden wichtigsten Raubfischarten ist mit einer Zunahme der Raubfischbestände zu rechnen. Die Auswirkungen auf andere Fischarten und auf das ökologische Gleichgewicht des Zugersees sind derzeit nicht abschliessend abschätzbar. Vergleichbare Erfahrungen aus anderen Seen liegen kaum vor. Eine Studie soll die ökologischen Entwicklungen im Zugersee untersuchen und Grundlagen für die zukünftige Bewirtschaftung liefern.
Kontakt
Andreas Hostettler
Landammann, Direktionsvorsteher Direktion des Innern
+41 41 594 58 72 andreas.hostettler@zg.ch