16.03.2026, Medienmitteilung
Eingeschränkte Kostenübernahme bei Spitalbehandlungen ausserhalb Europas
Im Zusammenhang mit der Prämienentlastung für Zuger Versicherte in den Jahren 2026/27 können sich in gewissen Fällen Auswirkungen auf die Vergütung von stationären Notfallbehandlungen im Ausland ergeben. Generell empfiehlt es sich, für Reisen ausserhalb Europas eine zusätzliche Reise- oder Auslandskrankenversicherung abzuschliessen, wenn man nicht bereits über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügt.
In den Jahren 2026 und 2027 übernimmt der Kanton Zug 99 Prozent der Kosten für stationäre Spitalbehandlungen, während die Krankenkassen ein Prozent tragen müssen. Dies führt zu einer entsprechenden Prämienentlastung. Bei stationären Notfallbehandlungen ausserhalb Europas kann es jedoch zu einer Deckungslücke bei der Krankenversicherung kommen. Der Kanton Zug hatte bereits Ende 2025 darüber informiert. Zudem haben einzelne Krankenversicherer ihre Kundinnen und Kunden direkt angeschrieben. Dies hat zu verschiedenen Rückfragen geführt, weshalb hier nochmals die wichtigsten Punkte in Erinnerung gerufen werden.
Innerhalb Europas keine Änderung
Über 90 Prozent der Reisen der Schweizer Bevölkerung erfolgen in Europa. Dort bleibt bei einer Behandlung in einem EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich (UK) alles beim Alten: Wenn eine Leistung über die Europäische Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite der schweizerischen Versichertenkarte) abgerechnet wird, übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten unverändert. Deshalb ist es wichtig, die Versichertenkarte auf Reisen stets bei sich zu tragen und im Spital vorzuweisen.
Ausserhalb Europas zusätzliche Versicherung empfohlen
In den Ländern ausserhalb Europas zahlt die obligatorische Krankenversicherung höchstens den doppelten Betrag dessen, was sie in der Schweiz zahlen würde. Weil der Anteil der obligatorischen Krankenversicherung für Zuger Versicherte bei Spitalaufenthalten im Inland nur ein Prozent beträgt, liegt der entsprechende Anteil im Ausland bei zwei Prozent. Für den Kanton besteht keine Gesetzesgrundlage, einen Beitrag zu leisten. Deshalb ist es wichtig, für Reisen in Länder ausserhalb der EU/EFTA/UK eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung abzuschliessen, wenn man nicht bereits über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügt.
Problematik ist nicht neu, nun aber von grösserer Bedeutung
Bereits bisher konnte es ausserhalb Europas zu einer Deckungslücke kommen, wenn die medizinischen Kosten höher waren als in der Schweiz. Dies betrifft namentlich Länder wie die USA, Kanada oder Japan sowie Staaten mit tiefem Versorgungsniveau, wo Ausländerinnen und Ausländer in kostspielige Spezialkliniken gebracht werden. Die Empfehlung, bei Bedarf eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen, gilt deshalb grundsätzlich für alle Kantone – und für Zuger Versicherte in den Jahren 2026/27 ganz besonders.
Deckungsumfang sorgfältig prüfen
Wer über eine Spitalzusatzversicherung verfügt (z. B. Halbprivat oder Privat), könnte auch international ausreichend versichert sein. Allerdings variiert der Deckungsumfang stark. Im Zweifelsfall sollte man bei seinem Versicherer eine Bestätigung einholen.
Auch bei den Reise- oder Auslandskrankenversicherungen gibt es grosse Unterschiede, sowohl in Bezug auf die Leistungen als auch auf die Preise. Ein Vergleich lohnt sich deshalb. Teilweise ist ein Abschluss sogar online möglich – für eine einzelne Reise oder ein volles Jahr, für eine Einzelperson oder eine ganze Familie, als Separatversicherung oder in Kombination mit weiteren Leistungen.
