Bauten vor 1850 sanieren
Bei Bauten, die vor 1850 entstanden und bauhistorisch interessant sind, kann im Rahmen eines Umbaus, einer Sanierung oder eines Abbruchs eine bauarchäologische Untersuchung nötig sein. Dabei arbeiten wir eng mit der Eigentümer- beziehungsweise Bauherrschaft zusammen.
Informationen
Eigentümer eines baugeschichtlich interessanten Bauwerks erhalten nach Eingang ihres Baugesuchs direkt von uns eine Verfügung. Wird eine Baubewilligung erteilt, werden alle Umbau-, Abbruch- und Aushubarbeiten durch unsere Mitarbeitenden begleitet und dokumentiert.
Betroffene Bauherrschaften melden sich nach Erhalt dieses Schreibens darum zeitnah bei der Person, welche die Verfügung ausgestellt hat. Bei einem gemeinsamen Augenschein ermitteln wir den ungefähren Zeitaufwand für die geplante bauarchäologische Untersuchung und besprechen das weitere Vorgehen.
Weitere Angaben finden Sie unter diesem Link:
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Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie Zug bleibt vom 23. Dezember 2024 bis am 3. Januar 2025 geschlossen.