Öffentliche Auflagen
Öffentliche Auflagen
Erstellen eines Notstromgenerators
Öffentliche Auflage: Erstellen eines Notstromgenerators in der kantonalen Nutzungszone für Abbau und Rekultivierung (ARK), Bethiehem, Menzingen
Angaben zur Meldung:
Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug hat der Baudirektion am 3. April 2025 ein Baugesuch für das Erstellen eines Notstromgenerators bei der bestehenden Polycom Funkantenne beim Kieswerk Bethlehem, Gemeinde Menzingen, gestellt. Die Anlage soll innerhalb der kantonalen Nutzungszone für Abbau und Rekultivierung (ARK) errichtet werden. Vom Baugesuch ist das Grundstück (GS) 341 betroffen, welches sich im Eigentum der Kibag Kies Edlibach AG, Menzingen, befindet.
Angaben zur Auflage:
Das Baugesuch liegt vom 17. April bis zum 7. Mai 2025 öffentlich auf. Die öffentliche Auflage des Gesuchs der Sicherheitsdirektion erfolgt digital unter: https://zg.ch/de/planen-bauen/baubewilligung/oeffentlichauflagen/notstromgenerator
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Während der Auflagefrist können Personen, deren Rechte oder Pflichten vom Baugesuch berührt sind und anderer Personen, Organisationen oder Behörden, denen ein Rechtsmittel gegen den Entscheid zusteht, beim Amt für Raum und Verkehr des Kantons Zug, Verwaltungsgebäude 1, Aabachstrasse 5, 6301 Zug, schriftlich Einsprache erheben.
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 07.05.2025
Kontaktstelle:
Kanton Zug - Amt für Raum und Verkehr
Aabachstrasse 5
6301 Zug