Bauen auf belasteten Standorten
Bauen auf belasteten Standorten ist grundsätzlich möglich. Es müssen dabei jedoch einige Besonderheiten beachtet werden.
Vorgehen und Unterlagen im Baubewilligungsverfahren
Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten müssen im Baubewilligungsverfahren Angaben zum belasteten Standort gemacht werden.
Das Amt für Umwelt empfiehlt, möglichst frühzeitig ein Altlastenfachbüro beizuziehen. Art und Umfang der notwendigen Abklärungen und Unterlagen sollten zu einem möglichst frühen Planungsstadium mit dem Amt für Umwelt abgestimmt werden. So lassen sich Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren vermeiden.
Im Baubewilligungsverfahren müssen zudem Angaben über Art, Menge und Qualität der anfallenden Abfälle (z. B. Aushub) gemacht werden (Art. 16 der VVEA). Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten ist immer ein Entsorgungskonzept (inklusive Entsorgungstabelle gemäss Anhang 3 der BAFU-Vollzugshilfe «Bauabfälle») mit dem Baugesuch einzureichen.
Art und Umfang der erforderlichen Baugesuchsunterlagen
Art und Umfang der erforderlichen Baugesuchsunterlagen sind abhängig von der Einstufung des Standortes im Kataster der belasteten Standorte. Es gibt folgende Fälle:
Team
Kontakt
Amt für Umwelt
6301 Zug
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geschlossen
Termine nach Vereinbarung