Bauen an besonderer Lage
Je nach Lage eines Bauvorhabens müssen spezielle Anforderungen berücksichtigt werden. Dies ist zum Beispiel bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen, in oder an Gewässern, im Grundwasser, an belasteten Standorten und an lärmbelasteten Standorten der Fall.
Bauen ausserhalb Bauzonen
Informationen für landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Bauvorhaben in der Landwirtschafts oder Weilerzone.
Bauen im Gewässerabstand
Informationen zu Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Gewässerabstands.
Bauen in Gewässern
Die Nutzung öffentlicher Gewässer und des Gewässerraumes ist konzessionspflichtig. Hier finden Sie Informationen und das Formular zur Konzessionserneuerung und Konzessionsübertragung.
Bauen im Grundwasser
Für Bauten im Grundwasser gelten besondere Vorschriften und Einschränkungen zu seinem Schutz. Hier finden Sie Informationen über Verfahren und Auflagen sowie Formulare für eine Bewilligung.
Bauen auf belasteten Standorten
Bauvorhaben auf belasteten Standorten sind möglich, aber es gibt einiges zu beachten.
Planen und Bauen in lärmbelasteten Gebieten
In lärmbelasteten Gebieten ist die akustische Wohnqualität ein wichtiger Faktor. Für gute Lösungen ist dieser Aspekt frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen. Planer, Bauherrschaften und Behörden sorgen mit einer optimierten Planung dafür, dass die Wohnbevölkerung bestmöglich vor schädlichem und lästigem Lärm geschützt wird.
Bauen im und am Wald
Grundsätzlich gilt im Wald und am Waldrand ein Bauverbot. Unter besonderen Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich. Die Standortgebundenheit und das öffentliche Interesse des Bauvorhabens sind dabei wichtige Beurteilungskriterien.
Stromanlagen
Kantonale Anlaufstelle für das eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) beim Bau von Schwach- und Starkstromanlagen
Freiluftveranstaltungen
Checkliste für die Durchführung von Veranstaltungen im Freien mit Bauten und Anlagen ohne Baubewilligungspflicht
Kontakt
Amt für Raum und Verkehr
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00