Online-Fördergesuch
Der Kanton Zug fördert energetische Massnahmen im Bereich Gebäudehülle und Haustechnik mit grosszügigen Förderbeiträgen. Reichen Sie den Förderantrag online ein.
Wichtige Information zum Förderantrag
- Die Massnahme muss auf Kantonsgebiet umgesetzt werden.
- Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn beziehungsweise Installationsbeginn eingereicht werden. Davon ausgenommen sind Massnahmen zur Analyse und Beratung (GEAK Plus).
So gehen Sie vor, wenn Sie von Fördergeldern profitieren möchten:
Beratung und Planung
Lassen Sie sich durch eine Energieberatung, einen GEAK Plus oder eine Impulsberatung über mögliche Sanierungsvarianten beraten und planen Sie die Umsetzung mit einer Fachperson.
Einreichung Fördergesuch
Reichen Sie Ihr Fördergesuch inklusive Offerte noch vor Beginn der Sanierung online über das Gesuchsportal ein. Ausnahme: Die Fördergelder eines GEAK Plus werde nach der Erstellung des Berichts beantragt. Die Frist beträgt drei Monate.
Umsetzung
Setzen Sie die Sanierung innerhalb der vorgegebenen Fristen um.
Auszahlung Förderbeitrag
Sind die Sanierungsarbeiten abgeschlossen, reichen Sie das Abschlussformular ein, um die Auszahlung des Förderbeitrages auszulösen.
Fördergeldrechner
Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Förderbeitrag.
Auskunft
GEAK Plus
Minergie-Sanierung
+41 41 594 53 80
gebaeudeprogramm@zg.ch
Heizungsersatz
Wärmedämmung
+41 41 723 63 75
zug@dasgebaeudeprogramm.ch