Online-Fördergesuch
Der Kanton Zug fördert energetische Massnahmen im Bereich Gebäudehülle und Haustechnik mit grosszügigen Förderbeiträgen. Reichen Sie den Förderantrag online ein.
Wichtige Information zum Förderantrag
- Die Massnahme muss auf Kantonsgebiet umgesetzt werden.
- Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn beziehungsweise Installationsbeginn eingereicht werden. Davon ausgenommen sind Massnahmen zur Analyse und Beratung (GEAK Plus).
So gehen Sie vor, wenn Sie von Fördergeldern profitieren möchten:
-
Beratung und Planung
Lassen Sie sich durch eine Energieberatung, einen GEAK Plus oder eine Impulsberatung über mögliche Sanierungsvarianten beraten und planen Sie die Umsetzung mit einer Fachperson.
-
Einreichung Fördergesuch
Reichen Sie Ihr Fördergesuch inklusive Offerte noch vor Beginn der Sanierung online über das Gesuchsportal ein. Ausnahme: Die Fördergelder eines GEAK Plus werde nach der Erstellung des Berichts beantragt. Die Frist beträgt drei Monate.
-
Umsetzung
Setzen Sie die Sanierung innerhalb der vorgegebenen Fristen um.
-
Auszahlung Förderbeitrag
Sind die Sanierungsarbeiten abgeschlossen, reichen Sie das Abschlussformular ein, um die Auszahlung des Förderbeitrages auszulösen.
Auskunft
GEAK Plus
Minergie-Sanierung
+41 41 594 53 80
gebaeudeprogramm@zg.ch
Heizungsersatz
Wärmedämmung
+41 41 723 63 75
zug@dasgebaeudeprogramm.ch