Nach dem Versterben einer Grundeigentümerin oder eines Grundeigentümers können am entsprechenden Grundstück Rechte begründet, übertragen oder gelöscht werden. Hierfür muss mittels Eintragung des Erbganges im Grundbuch zuerst nachgeführt werden, wer nun das Verfügungsrecht über das Grundstück hat.

Elektronisches Formular für die Anmeldung eines Erbganges im Grundbuch

Mit dem untenstehenden Formular können Sie bei uns einen Erbgang anmelden.


Vorbedingung

Es muss eine rechtsgültige Erbbescheinigung einer Erbschaftsbehörde vorliegen.


Behördengang

  1. Bestimmungen lesen
  2. Formular ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und mit den erforderlichen Beilagen einreichen
  3. Erhalt Eintragungsbestätigung mit Rechnung per Post
  4. Rechnung bezahlen


Ergebnis

Im Grundbuch sind diejenigen Personen als Eigentümer eines Grundstückes eingetragen, bei welchen das Verfügungsrecht über das Grundstück liegt.


Kosten

Die Gebühren sind in § 13 ff. des Grundbuchgebührentarifs festgelegt. Sie bemessen sich nach dem effektiven Zeitaufwand und betragen erfahrungsgemäss mindestens 270 Franken.

 

Kontakt

Grundbuch

Aabachstrasse 5
6301 Zug
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