Namens- und Firmaänderung
Damit nach der Namensänderung bzw. Firmaänderung der Eigentümerschaft am entsprechenden Grundstück Rechte begründet, übertragen oder gelöscht werden können, muss im Grundbuch zuerst der neue Name bzw. die neue Firma nachgeführt werden.
Elektronisches Formular für die Anmeldung einer Namens- oder Firmaänderung
Mit dem untenstehenden Formular können Sie eine Namens- oder Firmaänderung im Grundbuch bei uns anmelden.
Vorbedingung
Die Namens- bzw. Firmaänderung muss im Zivilstandsregister bzw. Handelsregister eingetragen sein.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und mit den erforderlichen Beilagen einreichen
- Erhalt Eintragungsbestätigung mit Rechnung per Post
- Rechnung bezahlen.
Ergebnis
Im Grundbuch ist der aktuelle Name bzw. die aktuelle Firma der Grundeigentümerschaft eingetragen.
Kosten
Die Gebühren sind in § 13 des Grundbuchgebührentarifs festgelegt. Sie bemessen sich nach dem effektiven Zeitaufwand und betragen erfahrungsgemäss mindestens Fr. 180.00.
Weiterführende Informationen und Dokumente
Kontakt
Grundbuch
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00