Auszeichnung guter Bauten
Alle 10 Jahre verleiht der Kanton Zug Auszeichnungen für gute Bauten.
Auszeichnung guter Bauten
In den Jahren 1996, 2006 und 2016 verlieh der Kanton Zug Auszeichnungen für gute Bauten.
Sehr viel hat sich in der Vergangenheit in Zugs Architektur abgespielt. Die Anzahl und die Qualität der zur Prämierung eingegebenen Projekte zeugen von einer engagierten Vitalität und von einem beachtlichen Können.
Der Kanton Zug wächst ständig weiter. Lebten 1910 noch 28 000 Menschen im Kanton, waren es 1960 bereits 52 000. 2010 verdoppelte sich die Zahl auf 115 000 und 2015 zählte man über 120 000 Personen.
Die Treiber dieser Entwicklung sind die gute Lage zwischen Zürich und der Zentralschweiz, die schöne Landschaft mit den Top-Wohnlagen, die kleinen und übersichtlichen Strukturen und natürlich auch die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Kein Wunder, dass die Nachfrage nach Wohn- und Arbeitsraum eine rege Bautätigkeit nach sich zieht.
Für die Veranstalter der Auszeichnung guter Bauten, den Kanton Zug und das Bauforum Zug, war das Ziel, das Bewusstsein für qualitätsvolles Bauen bei einer breiten Öffentlichkeit anzuregen und die Auseinandersetzung mit unserer Baukultur zu fördern. Dies ist gelungen und der Dank gilt allen, die einen Beitrag zum guten Bauen im Kanton Zug geleistet haben.
Die Broschüre «Auszeichnung guter Bauten 2006 – 2015» können Sie auch gerne bei uns bestellen.
Auszeichnung guter Bauten 1996–2005
Auszeichnung guter Bauten 2006–2015
Ausschreibung 2016-2025
Die Baudirektion des Kantons Zug, vertreten durch das Hochbauamt, führt in Zusammenarbeit mit dem BauForumZug eine öffentliche Ausschreibung zur Auszeichnung guter Bauten aus den Bereichen Architektur, Freiraumgestaltung und Infrastruktur durch.
Mit der Auszeichnung soll das Bewusstsein für qualitätsvolles Bauen bei einer breiten Öffentlichkeit angeregt und die Auseinandersetzung mit unserer Baukultur gefördert werden. Bauten wirken auf das Befinden des einzelnen Menschen und prägen die Gesellschaft. Sie sollen auch künftigen Generationen dienen – daher sind ein sorgsamer Umgang und Einsatz der Ressourcen von entscheidender Bedeutung. Eine unabhängige Jury mit ausserkantonalen Mitgliedern wird die Eingaben bewerten und wegweisende Bauten mit Vorbildcharakter zur Auszeichnung vorschlagen.
Private und öffentliche Bauherrschaften, Eigentümer und Eigentümerinnen, Projektverfasser und Projektverfasserinnen sowie Baufachleute sind eingeladen, ihre Bauwerke für eine Auszeichnung einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind Neubauten, Umbauten, Renovationen, Innenausbauten, Infrastrukturbauten und Freiraumgestaltungen. Die Bauwerke müssen im Kanton Zug stehen und im Zeitraum zwischen 1. Januar 2016 und 31. Dezember 2025 fertiggestellt worden sein.
Neben Direktbewerbungen können sich auch alle Zuger und Zugerinnen für auszeichnungswürdige Bauten engagieren. Ihnen steht die Möglichkeit offen, die entsprechenden Bauherrschaften zu einer Teilnahme am Verfahren zu ermuntern.
Die Auszeichnungen werden in Form von Urkunden vergeben. Zudem erhalten die Bauherrschaften Plaketten, die am Bauwerk angebracht werden können. Nach Abschluss des Verfahrens präsentieren die Veranstalter die ausgezeichneten Bauten in einer Broschüre und im Internet und führen eine öffentliche Ausstellung durch. Um eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen, werden auch die Medien über das Auswahlverfahren und das Ergebnis orientiert.
Bauherrschaften und baubeteiligte Fachleute sind gebeten, ihre Eingaben bis spätestens Montag, 15. Dezember 2025, 17.00 Uhr, einzureichen. Die Eingaben müssen dem Programm entsprechend dokumentiert sein.
Kontaktadresse:
Hochbauamt des Kantons Zug
Auszeichnung guter Bauten im Kanton Zug
Aabachstrasse 5, Postfach 857, 6301 Zug
+41 41 594 54 00
E-Mail: info.hba@zg.ch
Weitere Auskunft
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- Hochbauamt, Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug
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